Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Leonhardplatz soll im Zuge des Neubau-Vorhabens „Quartier St. Leonhard“ in St. Leonhard umbenannt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz zur Benennung (und Umbenennung) von Straßen und Plätzen liegt grundsätzlich bei den Stadtbezirksräten (§ 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG). Durch das in Braunschweig seit 2011 praktizierte stadtweit einheitliche Verfahren ist gewährleistet, dass die Vorschläge der Stadtbezirksräte vor der abschließenden Beschlussfassung durch die Verwaltung vorbereitet und geprüft werden.

Der Stadtbezirksrat hat sich 2016 intensiv mit dem Vorhaben „Quartier St. Leonhard“ (Vorlage 16-02714) befasst. Auf dem Grundstück Leonhardplatz 1-2 entstehen Einrichtungen für verschiedene Stiftungen und soziale Einrichtungen wie die Evangelische Stiftung Neuerkerode und das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland (CJD). In den neuen Gebäuden werden unter anderem Wohnungen für Menschen mit Behinderung und für Senioren, Räume für einen internationalen Kindergarten und ein Internat, für eine Fachambulanz und eine Tagesklinik sowie für eine Diakoniestation geschaffen. In der genannten Vorlage heißt es dazu: „Dieses Projekt ist aufgrund der Lage und des historischen Standortes und seiner sozialen Funktion für den Stadtteil und die gesamte Stadt von herausragender Bedeutung. Städtebaulich ermöglicht das Projekt, das vom Leonhardplatz als Brachfläche erscheinende Eckgrundstück, ohne den historischen Zusammenhang zu vernachlässigen, einer Bebauung zuzuführen und die Leonhardstraße in diesem Abschnitt auf der Südseite baulich zu fassen.

Zur Verwirklichung einer straßenseitigen Bebauung an der Leonhardstraße soll außerdem eine Teilfläche der städtischen Verkehrsfläche von der Stadt an die Vorhabenträgerin veräußert werden. Die Leonhardstraße wird im östlichen Teil ab dem Ring damit ihrer zukünftig geringeren Verkehrsbedeutung angepasst und anders als heute nur noch einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen. Die Leonhardstraße wird zwar weiterhin von zentraler Bedeutung für den schienengebundenen Verkehr sein, dafür kann der zukünftige Ausbauquerschnitt jedoch schmaler ausfallen als der jetzige Bestand.

Die vorhandenen historischen Gebäude auf dem Vorhabengrundstück sind denkmalgeschützt. Die zwischen 1855 und 1857 entstandenen baulichen Anlagen des ehemaligen Klosterguts und späteren Landgestüts St. Leonhard zu Braunschweig bilden zusammen mit der romanischen St.-Leonhard-Kapelle eine denkmalwerte Gruppe baulicher Anlagen. Die einen großen Hof rahmenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind beispielhaft für einen großen ökonomischen Betrieb aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Geschichtliche Keimzelle des Komplexes St. Leonhard war das bereits 1230 urkundlich erwähnte Siechenhospital St. Leonhard, von dem sich die hochmittelalterliche Kirche mit nördlich vorgelagertem Friedhofsareal bis heute erhalten hat. Die Kapelle, neben dem Dom mit das älteste Gebäude Braunschweigs, ist bis heute in Nutzung für die benachbarte Christengemeinschaft.“

Im Rahmen der laufenden Umsetzung des Projektes „Quartier St. Leonhard“ wurde der Bezirksbürgermeister von der Vorhabenträgerin, der Borek Immobilien Gesellschaft, angesprochen auf eine Umbenennung des Leonhardplatzes in St. Leonhard.

Umbenennungen von Straßen und Plätzen sind grundsätzlich sorgfältig abzuwägen. Insbesondere die Interessen der Anlieger sind zu berücksichtigen. In der Tat spricht jedoch einiges dafür, die Fertigstellung des Projektes „Quartier St. Leonhard“ dafür zu nutzen, um an dieser Stelle wieder einen Bezug zum Namensgeber St. Leonhard herzustellen, nach dem das Siechenhospital St. Leonhard, das Klostergut und spätere Landgestüt St. Leonhard und die Kapelle St. Leonhard benannt wurden. Dieser Bezug ist im öffentlichen Raum bei den Straßenbenennungen Leonhardstraße, Kleine Leonhardstraße und Leonhardplatz verlorengegangen. Er ließe sich am ehesten beim Leonhardplatz wieder herstellen.

Unter der Adresse Leonhardplatz gibt es zurzeit kaum Anlieger. Deren Interessen wird die Verwaltung bei der Erstellung einer Beschlussvorlage wie üblich berücksichtigen. Auch ein Bezug zu der karitativen und diakonischen Ausrichtung des Quartiers St. Leonhard würde durch diese Ortsbezeichnung hergestellt. Zugleich würde an die ursprüngliche mittelalterliche Nutzung des Areals als Siechenhospital angeknüpft.

Letztlich liegt die Entscheidung für eine Umbenennung beim Stadtbezirksrat, dem der Bezirksbürgermeister mit dieser Vorlage eine Grundlage für die Entscheidung zuleitet.

Nach einem ersten Beschluss des Stadtbezirksrats würde die Verwaltung alle weiteren formellen und inhaltlichen Prüfungen im Rahmen der Erstellung der Beschlussvorlage vornehmen: Berücksichtigung von Anwohnerinteressen, Stellungnahme des Stadtteilheimatpflegers, einmalige Verwendung des Benennungsnamens im Stadtgebiet, Eindeutigkeit des Benennungsnamens durch Vermeidung gleichklingender Bezeichnungen, Bildung von Themengruppen für zusammenhängende Straßen zur Sicherung einer Vororientierung, vorrangige Verwendung von historischen Namen mit einem direkten Bezug zur Lage usw.

Der Umstand, dass die Straßenbezeichnung (ein Platz ist der Leonhardplatz ohnehin nicht, eher ein Teil des Rings) St. Leonhard keine Benennung als „Straße“, „Platz“, „Weg“ oder ähnliches beinhaltet, dürfte wohl kein Hinderungsgrund sein angesichts in Braunschweig üblicher Straßenbezeichnungen wie Alte Waage, Belfort, Garküche, Geiershagen, Gieseler, Hagenscharrn, Hutfiltern, Klint, Ölschlägern, Sack oder Schild.

Bei der Umsetzung einer etwaigen Umbenennung des Leonhardplatzes sollte die Schließzeit der Stadthalle anlässlich ihrer Sanierung berücksichtigt werden.

gez. Frank Flake
Bezirksbürgermeister

 

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