Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-12008
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuervorteile für Veolia
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
30.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rat am 17.9. nahm Herr Geiger Stellung und führte u.a. aus, es sei für die Stadt vorteilhaft gewesen
"...so zu gestalten, dass die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ihre anteiligen Gewinne an der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG mit Verlusten aus anderen Sparten steuerlich wirksam verrechnen kann, was durch den Formwechsel in eine KG erreicht wurde." (Vorlage - 19-11168-01 )
Herr Geiger erzeugte damit den Eindruck, dass erst durch die Änderung der Rechtsform der Versorgungs- Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft für die Stadt die Aufrechnung mit den Verlusten aus der Verkehrs AG möglich geworden sei.
Dazu bitten wir um Klarstellung Ihrerseits.
1. War es der Stadt bereits vor Änderung der Rechtsform der Versorgungs AG (von AG zur KG), also vor 2002 möglich, die Verluste aus der Verkehrs AG mit den Gewinnen aus der Versorgungs AG aufzurechnen?
2. Wer hat die Änderung der Rechtsform seinerzeit ins Spiel gebracht (TXU, Veolia,...?)
