Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-12007
Grunddaten
- Betreff:
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Rückendeckung für eine (un-)wirtschaftliche Entscheidung der Geschäftsführung?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss ist für die Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne sowie Geschäftsabschlüsse der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen zuständig, so auch für die Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH.
Das operative Geschäft obliegt der alleinigen Zuständigkeit der Geschäftsführung der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH. Eine Kündigung des Mietvertrages bzgl. des AFD-Bundesparteitages hätte ohne Zweifel finanzielle Folgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie beurteilt es die Verwaltung, wenn dem Stadthallen-Geschäftsführer von der Stadt Rückendeckung für eine Kündigung des Mietvertrages aus besonderem Grunde gegeben würde?
