Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-12007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss ist für die Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne sowie Geschäftsabschlüsse der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen zuständig, so auch für die Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH.

Das operative Geschäft obliegt der alleinigen Zuständigkeit der Geschäftsführung der Stadthallen Betriebsgesellschaft mbH. Eine Kündigung des Mietvertrages bzgl. des AFD-Bundesparteitages hätte ohne Zweifel finanzielle Folgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wie beurteilt es die Verwaltung, wenn dem Stadthallen-Geschäftsführer von der Stadt Rückendeckung für eine Kündigung des Mietvertrages aus besonderem Grunde gegeben würde?
 

 

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