Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-11477
Grunddaten
- Betreff:
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Fußgängerüberwege in Waggum und Bienrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Bündnis90/Grüne im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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28.08.2019
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25.09.2019
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor dem Netto-Supermarkt auf der Waggumer Str. in Bienrode und dem EDEKA-Supermarkt auf der Bienroder Str.in Waggum sind Fußgängerüberwege ohne Zebrastreifen aber mit Verkehrsinseln eingerichtet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dort jeweils für eine kurze Strecke auf Tempo 30 km/h begrenzt. Diese Temporeduzierung wird von der überwiegenden Zahl der motorisierten Verkehrsteilnehmer jedoch nicht beachtet.
Die "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001)" ergänzen die Verwaltungsvorschrifften zu § 26 StVO und werden vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben.
Unter Ziffer 1 Absatz 5 wird ausgeführt: "Wenn vor einem FGÜ unabhängig von einem konkreten Querungsbedarf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht hinreichend eingehalten wird, so ist deren Beachtung durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen durchzusetzen"
Wir fragen:
1. Wie setzt die Verwaltung die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch?
gez.
Gerhard Masurek
B90/Grüne
