Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-11477

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Vor dem Netto-Supermarkt auf der Waggumer Str. in Bienrode und dem EDEKA-Supermarkt auf der Bienroder Str.in Waggum sind Fußgängerüberwege ohne Zebrastreifen aber mit Verkehrsinseln eingerichtet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dort jeweils für eine kurze Strecke auf Tempo 30 km/h begrenzt. Diese Temporeduzierung wird von der überwiegenden Zahl der motorisierten Verkehrsteilnehmer jedoch nicht beachtet.

Die "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

(R-FGÜ 2001)" ergänzen die Verwaltungsvorschrifften zu § 26 StVO und werden vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben.

Unter Ziffer 1 Absatz 5 wird ausgeführt: "Wenn vor einem FGÜ unabhängig von einem konkreten Querungsbedarf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht hinreichend eingehalten wird, so ist deren Beachtung durch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen durchzusetzen"

 

 

Wir fragen:

1. Wie setzt die Verwaltung die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch?

 

gez.

Gerhard Masurek

B90/Grüne 
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise