Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11516-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.08.2019 (DS 19-11516) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei der Stadt Braunschweig sind in der Abteilung 51.3 Kindertagesstätten derzeit 371 Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und -assistenten beschäftigt.

 

Von den 371 Erzieherinnen und Erziehern bzw. Sozialassistentinnen und -assistenten haben 30 Beschäftigte bzw. 8 % ein befristetes Arbeitsverhältnis. Diese Quote liegt weit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 14,9 % im pädagogischen Bereich. Insofern bildet die befristete Beschäftigung bereits jetzt die Ausnahme.

 

Hauptursächlich für befristete Arbeitsverhältnisse sind Vertretungen für Mutterschutz, Elternzeit und reduzierte Arbeitszeiten, bei denen die unbefristet eingestellte Stammkraft temporär aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, bzw. ihre Arbeitszeit reduziert, gleichwohl aber einen Anspruch auf eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung bei der Stadt hat. Da in der Abt. 51.3 Kindertagesstätten ständig eine gleichbleibende Mitarbeiteranzahl diesen Vollzeitbeschäftigungsanspruch nicht geltend macht, hat die Verwaltung reagiert und 2015 dem Rat vorgeschlagen, in einem bestimmten Umfang zusätzliche Arbeitsverhältnisse zu entfristen (DS 15-00625). Seit 2015 konnten hierdurch insgesamt 45 befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt und die durchschnittliche Dauer in befristeten Arbeitsverhältnissen von rd. 4 Jahren auf rd. 2,5 Jahre verringert werden. Diese Maßnahme ist gleichzeitig die Erklärung für die im bundesweiten Vergleich niedrige Quote befristeter Arbeitsverhältnisse in Braunschweig. Diese Vorgehensweise war möglich, da aufgrund der Rahmenbedingungen, insbesondere der Vielzahl gleichartiger Arbeitsplätze und der sich daraus ergebenen regelmäßigen Fluktuation, das Risiko einer Überschreitung des Stellenplans als gering einzuschätzen ist.

 

Darüber hinaus werden befristete Kräfte regelmäßig in den Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt und dann unbefristet übernommen. Die Dauerausschreibung enthält deshalb auch einen entsprechenden Hinweis.

 

Eine generelle Einstellung unbefristeter Kräfte würde das Risiko von Stellenplanüberschreitungen erhöhen. Formal würde das bedeuten, dass bei geringfügig erhöhter Geltendmachung des Beschäftigungsanspruchs von Stammkräften die Verwaltung einen Nachtragshaushalt mit Nachtragsstellenplan vorlegen müsste.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich der vorgenannte Ratsbeschluss bewährt, da mehr als die Hälfte der befristet Beschäftigten unbefristet übernommen werden konnten. Zudem ist aktuell selbst unter Berücksichtigung des spürbar deutlicher werdenden Fachkräftemangels eine Änderung des Verfahrens nicht erforderlich, da bei der Stadt Braunschweig derzeit auch befristete Stellen mit Fachpersonal besetzt werden können. Zum Kita-Jahr 2019/2020 konnten allein 16 pädagogische Kräfte befristet eingestellt werden.

 

Auch die Stadt Hannover und die Stadt Gifhorn stellen weiterhin befristet Personal im Bereich der Kindertagesstätten ein, in Wolfsburg hingegen erfolgen derzeit unbefristete Einstellungen. Hintergrund hierfür ist jedoch, dass in Wolfsburg aktuell nicht alle dauerhaft zur Verfügung stehenden Stellen überhaupt mit Stammkräften besetzt werden können, was im Einzelfall dazu führen kann, dass Kindertagesstätten mangels qualifiziertem Betreuungspersonal nicht geöffnet werden können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das bisherige Verfahren beizubehalten und dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Der Antrag ist darüber hinaus in einem weiteren Punkt nicht praktikabel. Er sieht vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur noch abgeschlossen werden, wenn es zu kurzfristigen Engpässen bei den Springern kommt.

 

Um den Vorgaben des Kita-Gesetzes zu entsprechen, hat die Verwaltung seit Jahren eine Personalausfallreserve in den Kindertagesstätten fest etabliert. Diese kompensiert kurzfristige Ausfälle (wie z. B. Krankheitszeiten, Sonderurlaubstage zur Betreuung erkrankter Kinder, Erholungsurlaub außerhalb der Schließzeiten, Fortbildungstage) und wird auf der Grundlage der tatsächlichen Ausfallzeiten derzeit im Umfang von rd. 50 Stellen vorgehalten, die grundsätzlich für eine unbefristete Beschäftigung zur Verfügung stehen. Das entsprechende Personal ist in der o. g. Gesamtzahl von 371 enthalten. Die Personalausfallreserve wird jährlich aktualisiert. Hierzu unterbreitet die Verwaltung zum Stellenplan regelmäßig vor der abschließenden Beratung Anpassungserfordernisse, denen der Rat in der Vergangenheit regelmäßig gefolgt ist. Für den Stellenplan 2020 wird die Verwaltung zu den Veränderungslisten voraussichtlich 1,2 Stellen als Stellenplanausfallreserve zusätzlich vorschlagen. Auch diese Praxis hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollte beibehalten werden. Soweit dem Antrag in diesem Punkt gefolgt würde, würde dies einen Rückschritt bei der Bereitstellung von Personal für kurzfristige Ausfälle bedeuten.

 

Die örtliche Personalvertretung hat sich im übrigen auch für die Beibehaltung der beschriebenen Verwaltungspraxis in beiden Punkten ausgesprochen.


 

 

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