Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11615-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion/Friedrich Walz vom 02.09.2019 (19-11615) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Bebauungsplan IN 220, „Einkaufszentrum Schlosspark“ setzt ein Gehrecht auf dem Grundstück des Einkaufszentrums zwischen Ritterbrunnen und Friesenstraße/Magnitorwall fest.

 

Im Kaufvertrag zwischen Stadt und ECE ist dieses Wegerecht auf 7:00 Uhr bis 1:00 Uhr beschränkt und grundbuchlich gesichert worden.

 

Der Stadtverwaltung war bisher nicht bekannt, dass gegen die grundbuchliche Sicherung verstoßen wurde. Es wird nun hausintern geprüft, wie künftig sichergestellt werden kann, dass die vereinbarten Öffnungszeiten eingehalten werden und eine regelmäßige Überwachung stattfindet.
 

 

 

 

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