Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11915
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbindungsweg Klint/Löwenwall
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau des Verbindungsweges vom Klint zum Löwenwall um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Weges nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2. Planung
Der Verbindungsweg beginnt am Klint auf einem zurzeit als Parkplatz genutzten Grundstück neben der Hausnummer 18 und endet am Löwenwall neben der Hausnummer 12 (siehe Anlage 1). Insgesamt ist hier ein Höhenunterschied von ca. 4,5 m zu überwinden. Aufgrund des Höhenunterschiedes und der Länge des Weges von ca. 70 m ist es nicht möglich den Weg barrierefrei herzustellen.
Insgesamt sollen vier Treppenabschnitte errichtet werden, welche von jeweils 1,9 m langen Podesten unterbrochen sind. Der Weg soll im Bereich der Treppen seitlich von Winkelstützen begrenzt werden, die aufgrund der Breite des vorhandenen Flurstücks und des Höhenunterschiedes zu den Nachbargrundstücken notwendig sind. Bei der Planung wurde versucht, die Treppenanlage an den vorhandenen Geländeverlauf anzupassen, um die Kosten für die seitlichen Stützelemente gering zu halten (siehe Anlage 2). Die Treppen sollen aus Betonblockstufen hergestellt und mit einem Füllstabgeländer mit doppeltem Handlauf versehen werden. Der Rest des Verbindungsweges wird wie die angrenzenden Gehwege mit Betonsteinpflaster und seitlichen Hochborden versehen.
Es ist kein Grunderwerb erforderlich.
Der Fußwegausbau ist für die Anwohner nicht beitragspflichtig, da er keine Erschließungs-, sondern nur Verbindungsfunktion hat.
Die Planung wurde mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. abgestimmt. Der Behindertenbeirat trägt die Planung mit, hat aber sein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass es nicht möglich ist, hier eine barrierefreie Lösung zu realisieren. Der Behindertenbeirat regt an, an der Treppenanlage Kurt Schumacher Straße / Löwenwall eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit in den Bereich des Löwenwalls in den Blick zu nehmen.
Eine Finanzierung der Umsetzung dieser Anregung ist nicht darstellbar.
3. Finanzierung und weiteres Vorgehen
Die Kostenschätzung für die Gehwegverbindung Klint / Löwenwall beträgt 100.000 €. Die Mittel stehen unter dem PSP-Element / Maßnahmennummer 5S.660039.00.500.663 zur Verfügung.
Die Verwaltung beabsichtigt mit der Realisierung der Maßnahme im ersten Quartal 2020 zu beginnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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949,5 kB
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