Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11810
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Remenhof-Schule, Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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01.11.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hält selbst keine Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vor. Sie hat daher u. a. mit der Remenhof-Stiftung (jetzt Remenhof gGmbH) zum Schuljahr 2016/2017 eine Vereinbarung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Remenhof-Schule, Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung abgeschlossen. Die Zahlung der Schulrestkosten erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen, zwischen der Jugendverwaltung der Stadt Braunschweig und der Remenhof gGmbH bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.
Für das Jahr 2019 liegt keine entsprechende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vor. Aus diesem Grund muss für das Jahr 2019 eine gesonderte Regelung zur Erstattung der Schulrestkosten getroffen werden. Die Remenhof gGmbH hat Schulrestkosten in Höhe von 470,78 € monatlich je Schülerin bzw. Schüler veranschlagt. Dieser Betrag wird nach Prüfung in der Höhe als angemessen angesehen (Anmerkung: im Jahr 2018 wurden monatlich 457,48 € je Schülerin bzw. Schüler erstattet).
Ab dem 1. Januar 2020 erfolgt eine Erstattung wieder auf der Grundlage der dann gültigen, zwischen der Jugendverwaltung der Stadt Braunschweig und der Remenhof gGmbH bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Alle übrigen, in der am 29. Juni 2016 geschlossenen Vereinbarung, getroffenen Regelungen behalten ihre Gültigkeit.
