Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-10799-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der doppelreihigen Lindenallee entlang der Saarstraße und der Saarlouisstraße in Lehndorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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22.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 22. Mai 2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob in Lehndorf die doppelreihige Lindenallee
entlang der Saarstraße sowie die doppelreihige Allee an der Saarlouisstraße nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden können.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde erfüllen die o. g. Alleen grundsätzlich die Voraussetzungen, um als GLB gem. § 29 BNatSchG unter Schutz gestellt zu werden.
Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind Geschützte Landschaftsbestandteile rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und
Pflanzenarten.
Hinsichtlich der Lindenallee an der Saarstraße und der überwiegend aus Ahornbäumen bestehenden Allee der Saarlouisstraße ist naturschutzfachlich hervorzuheben, dass es insbesondere aufgrund der hohen Altersstruktur (60-80 Jahre; Einzelexemplare auch deutlich darüber hinaus) und der guten Vitalität keine vergleichbaren Alleen in direkter Ortslage in Braunschweig gibt. Gerade in urbanen Räumen dienen Alleen oder Baumreihen in dieser Länge (1,6 km und 650 m) dem Erhalt der Biodiversität und sind ein wichtiges Trittsteinelement zur Biotopvernetzung.
Ferner prägt insbesondere die zweireihige Lindenallee durch ihre Größe sowie aufgrund des vergleichsweise hohen Alters das Orts- bzw. Stadtbild als „westliches grünes Tor zur Stadt“.
Zu betonen sind auch die kleinklimatischen Wohlfahrtswirkungen, die von diesen Bäumen auf die angrenzenden Stadtquartiere und ihre Bewohner ausgehen. Sie erhöhen z. B. die relative Luftfeuchtigkeit, senken die Lufttemperatur ab, spenden Schatten, mindern die Windgeschwindigkeit und filtern Stäube.
Unabhängig von der grundsätzlichen Schutzwürdigkeit der beiden Alleen ist für eine Unterschutzstellung aber auch die Schutzbedürftigkeit im Einzelfall zu betrachten. Danach muss der Schutz der Alleen - neben der bestehenden Schutzwürdigkeit - auch erforderlich sein.
Im Falle der beiden Alleen handelt es sich um städtische Bäume, so dass ein unkontrollierter Zugriff von Dritten auf die Gehölze nicht zu befürchten ist.
Ferner ist der Erhalt von vorhandenen Bäumen grundsätzlich ein wichtiger Aspekt bei allen städtischen Planungen. Dies gilt insbesondere auch für die ab 2022 ausstehenden Planungen für die Stadtbahnerweiterung über Lehndorf ins Kanzlerfeld.
Insoweit wird seitens der Verwaltung derzeit keine zwingende Notwendigkeit und keine hohe Priorisierung für eine entsprechendes formelles Unterschutzstellungsverfahren gesehen. Aufgrund der aktuellen naturschutzfachlichen Auslastung insbesondere durch die Natura 2000-Gebiete und deren Managementpläne, die Bearbeitung von Kompensationsflächen und die Ausweisung von Naturdenkmalen sind Ressourcen für ein derartiges Verfahren voraussichtlich nicht vor 2021 vorhanden.
Jedoch wird sich die Verwaltung dem Thema einer Unterschutzstellung von potentiellen städtischen geschützten Landschaftsbestandteile, insbesondere für städtische Alleen, dann annehmen.
