Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-09509-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 die Mitteilung 18-09509-01 zur Kenntnis erhalten. Die Verwaltung teilt im Folgenden die zugesagten Messergebnissse zur Peiner Straße mit:


Die Geschwindigkeitsmessungen wurden mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Zeit von 17.06.2019 bis 24.06.2019 an vier Standorten zeitgleich durchgeführt.  Die genauen Standorte wurden im Vorfeld mit der Polizei abgestimmt (s. Anlage). Im Bereich der Grundschule in Völkenrode musste die Geschwindigkeitsmessung in der Zeit von 26.08.2019 bis 30.08.2019 wegen eines technischen Defekts wiederholt werden. Dort gilt wochentags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. An den übrigen untersuchten Standorten darf bis zu 50 km/h gefahren werden.

 

Folgende Messergebnisse liegen im Einzelnen vor:

 

1.)

Messstelle

Einmündung Konradstraße

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.06.2019

bis

24.06.2019

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Völkenrode

Celler Heerstraße

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

14.615

62

13.076

58

27.691

60

51 bis 60

7.239

31

7.733

34

14.972

32

61 bis 70

1.521

6

1.529

7

3.050

7

71 bis 80

248

1

160

1

408

1

81 bis 90

30

0

14

0

44

0

> 90

8

0

14

0

22

0

 

 

23.661

100

22.526

100

46.187

100

 

 

 

2.)

Messstelle

Einmündung Brombeerweg

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.06.2019

bis

24.06.2019

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Völkenrode

Celler Heerstraße

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

18.199

86

18.305

88

36.504

87

51 bis 60

2.583

12

2.154

11

4.737

11

61 bis 70

332

2

289

1

621

1

71 bis 80

42

0

81

0

123

0

81 bis 90

3

0

8

0

11

0

> 90

1

0

6

0

7

0

 

 

21.160

100

20.843

101

42.003

100

 

3.)

Messstelle

Einmündung In den Wiesen

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

17.06.2019

bis

24.06.2019

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

stadtauswärts

Watenbüttel

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

10.652

57

9.978

50

20.630

54

51 bis 60

6.428

35

8.154

41

14.582

38

61 bis 70

1.346

7

1.610

8

2.956

8

71 bis 80

137

1

128

1

265

1

81 bis 90

17

0

8

0

25

0

> 90

2

0

3

0

5

0

 

 

18.582

100

19.881

100

38.463

100

 


4.)

Messstelle

Peiner Straße (Schule Völkenrode)

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

Mo bis Fr von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Zeitraum:

26.08.2019

bis

30.08.2019

Seitenstrahlradargerät

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Watenbüttel

stadtauswärts

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

313

4

295

4

608

4

31 bis 40

 

1.720

23

1.572

22

3.292

23

41 bis 50

 

3.168

43

3.125

44

6.293

44

51 bis 60

 

1.737

24

1.709

24

3.446

24

61 bis 70

 

323

4

351

5

674

5

> 70

 

62

1

81

1

143

1

 

 

7.323

100

7.133

100

14.456

100

 

Die Verwaltung beurteilt die oben genannten Messergebnisse wie folgt:

 

Das Messergebnis im Bereich der Einmündung Brombeerweg (vgl. Ziff. 2) ist unproblematisch, da der weit überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer (87 %) die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält.

 

Dagegen sind die Messergebnisse an den Standorten im Bereich der Einmündungen Konradstraße und In den Wiesen aus Sicht der Verwaltung weitgehend problematisch (vgl. Ziff. 1 und 3); für den Bereich der Grundschule in Völkenrode sogar kritisch (Ziff. 4). Hier sind nahezu alle Verkehrsteilnehmer wochentags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr schneller als 30 km/h gefahren. Eine detailliertere Auswertung ergab, dass in der übrigen Zeit, in der bis zu 50 km/h gefahren werden darf, fast die Hälfte der Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig fuhr. Weitere 37 % der Verkehrsteilnehmer wurden im Geschwindigkeitsbereich von 51 bis 60 km/h erfasst.

 

Die Verwaltung hat daraufhin im Bereich der oben genannten Grundschule Messstellen eingerichtet, die mit der flexiblen Messtechnik im neuen Messfahrzeug turnusmäßig kontrolliert werden. Dies war bislang mit dem Radarwagen nicht möglich. In Abhängigkeit von den Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst.

 

Für die übrigen beiden Standorte wird die Verwaltung Geschwindigkeitsmesstafeln zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer einplanen. Aufgrund der bereits vorliegenden Anfragen wird der Einsatz erst Anfang 2020 möglich sein.

 

 

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Anlagen

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