Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11747
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzstandort für den durch den geplanten "Görge-Markt" entfallenden Bolzplatz im Stadtteil Kanzlerfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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22.10.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.10.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem geplanten Lebensmittelmarkt auf der Südseite der Bundesallee/ Stauffenbergstraße, für den zurzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, entfällt die öffentliche Grünfläche einschließlich Bolzplatzanlage. Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass eine Ersatzfläche für den entfallenden Bolzplatz geschaffen werden soll, diese aber erst bei Inanspruchnahme des städtischen Grundstückes durch die geplante Baumaßnahme erfolgen müsse.
Mit einer Fläche am östlichen Ortsrand des Baugebietes „Am Buchenberg“ ist eine Fläche gefunden worden, die sowohl planungsrechtlich als auch immissionsschutzrechtlich umsetzbar ist. Auch wenn diese Fläche sich nicht in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Standortes befindet, ist der Ersatzstandort jedoch gut geeignet, das im nordöstlichen Teilbereich des Stadtteiles Kanzlerfeld höhere als im südwestlichen Teilbereich bestehende Defizit an Jugendspielplätzen innerhalb des Stadtteiles besser zu nivellieren.
Der vorgesehene Ersatzstandort grenzt direkt an den öffentlichen Grünstreifen am östlichen Ortsrand des Baugebietes „Am Buchenberg“ an. Innerhalb des vorhandenen Grünstreifens sind kleine Wallanlagen (Höhe ca. 1 m) zur Gestaltung der Grünfläche und mäandernden Wegeführung des darin eingebetteten Freizeitweges angelegt. Auf einem östlich angrenzenden ca. 26 m breiten Streifen soll die Grünfläche partiell, abhängig vom Verhandlungsergebnis mit betroffenen Grundstückseigentümern, erweitert und eine Bolzplatzfläche mit ca. 20 m x 40 m angelegt werden. Um den erforderlichen Lärmschutz der angrenzenden Wohnbebauung zu gewährleisten, sollen einzelne Erdaufwallungen ggfs. miteinander verbunden und erhöht werden. Die vorgesehene Bolzplatzersatzfläche wäre auf einem von zwei derzeit noch in Privateigentum stehenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstücken realisierbar. Die Verwaltung hat Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern aufgenommen. Die Eigentümergemeinschaft der nordöstlich angrenzenden Fläche hat zwischenzeitlich bereits abgelehnt. Für die südöstlich angrenzende Fläche sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Sollte auch hier eine Einigung über einen Flächenerwerb scheitern, kann die Bolzplatzfläche innerhalb des vorhandenen Grünstreifens angelegt werden. Allerdings wären damit höhere Aufwendungen für Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand erforderlich, da der Abstand zur benachbarten Wohnbebauung geringer ist.
Nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen kann vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Maßnahme zeitnah ausgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,5 kB
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