Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11595-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 21.03.2019 fand ein Runder Tisch in Watenbüttel für interessierte Bürger als informelle Besprechungsrunde mit Vertretern der Verwaltung statt. Dabei wurde insbesondere das Thema Lärm diskutiert. Die Verwaltung hat verschiedene Prüfaufträge aus dem Termin mitgenommen, um neue Lösungsansätze für das Lärmproblem zu untersuchen. 

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 29. August 2019 wie der derzeitige Sachstand hinsichtlich der neuen Lösungsansätze ist, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Lärm durch die Lkw von Alba (Stellungnahme der Alba Braunschweig GmbH - ALBA)

Bei den sich im Fuhrpark der ALBA befindlichen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Euro 5/Euro 6 Lkw. Damit ist sichergestellt, dass die Lkw den heutigen Umweltrichtlinien im rechtlich geforderten Rahmen entsprechen und die gängigen Standards erfüllen. Gleiches gilt für die verwendeten Reifen, die in den meisten Einsatzbereichen bereits so reduzierte Lärmpegel erzeugen, dass durch Richtlinien gesetzte Limits unterschritten werden. Die Flotte der ALBA unterliegt regelmäßiger Wartung durch die hauseigene zertifizierte Fachwerkstatt. Gem. gesetzlicher Vorgaben werden die Fahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt und durchlaufen diverse Service-Checks. Dabei festgestellte Mängel werden sofort beseitigt. Die der ALBA vorliegenden Schallpegelmessungen einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem benannten Gebiet belegen zweifelsfrei, dass Fahrzeuge der ALBA keineswegs lauter durch Watenbüttel fahren als sonstige Lkw. Alle aufgezeichneten Schallpegel bewegten sich im üblichen Rahmen.

 

Durch die Geräte-/und Maschinenlärmschutzverordnung ist bereits ein weitgehender Lärmschutz für den Bürger realisiert wurden. Diese beschränkt die Einsatzzeiten von Entsorgungsfahrzeugen bereits erheblich, sieht jedoch keineswegs eine Unterbindung des Einsatzes vor. Maßgeblich ist hierbei, dass die Entsorgung eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge darstellt und somit das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit (Gefahr durch Gesundheitsgefährdung) schwerer wiegt als Individualinteressen. Durch die Lage des Abfallentsorgungszentrums direkt an Watenbüttel ist es zwangsläufig, dass die Fahrzeuge der ALBA in Watenbüttel die optisch dominanteste Präsenz haben.

 

Pförtnerung durch Lichtsignalanlagen (LSA)

Eine Pförtnerung des nach Watenbüttel einfahrenden Verkehrs an der LSA Steinecke findet bereits statt. Eine weitere Reduzierung der Grünphase für den Verkehr wurde geprüft. Die Umsetzung durch die Bellis GmbH ist beauftragt und erfolgt in den nächsten Wochen.

 

 

Verkehrszählung für eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung infolge Verkehrslärm:

Um eine mögliche Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zum Zwecke der Lärm-reduzierung gem. „Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr“ (Lärmschutz-RL-StV) anordnen zu können, sind aktuelle Verkehrszählungen nach vorgegebenen Randbedingungen erforderlich.

Die Verwaltung hat bei einem Termin Ende Mai mit dem DLR die Fragestellung erörtert, ob die notwendigen Verkehrszahlen mit der Technik des DLR bereitgestellt werden können. Dabei hat sich ergeben, dass der Einsatz dieser Technik für die Ortsdurchfahrt von Watenbüttel nicht geeignet ist, da diese die erforderlichen Verkehrszahlen nicht liefern kann, die nach Forderung des Landes notwendig sind, um eventuell Geschwindigkeitsreduzierung infolge Verkehrslärm anordnen zu können.

 

Daraufhin erfolgte die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung für die Verkehrszählung von der Verwaltung. Die Zählung auf verschiedenen Streckenabschnitten in Watenbüttel ist erfolgt.

Der gewählte Zeitraum berücksichtigt die Vorgaben aus den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ (EVE), dass die Verkehrszählung außerhalb von Ferienzeiten und ohne Beeinflussung von Baustellen für diese Straßenabschnitte zu erfolgen hat.

 

Um das quantitative Ausmaß der Lärmbeeinträchtigung nachvollziehbar beschreiben zu können, erfolgt nach Erhalt der Daten aus der Verkehrszählung eine umfassende lärmtechnische Berechnung aller möglicherweise betroffenen Objekte im Einflussbereich des untersuchten Verkehrsweges. Daraufhin ist eine Aussage möglich, ob aufgrund der errechneten Beurteilungspegel aus Lärmschutzgründen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf diesen Straßenabschnitten möglich ist.

 

Sobald neue Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat davon in Kenntnis setzen.   


 

 

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