Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11897-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Bei der Entscheidung bezüglich der Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger wird grundsätzlich die Zumutbarkeit im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehr berücksichtigt. Die Altersstruktur der Anlieger ist hierfür unerheblich. Die Erfüllung der Reinigungspflichten muss nicht persönlich erfolgen. Mit der Aufgabe kann der Reinigungspflichtige auch andere Personen beauftragen.

 

Zu 2.: Eine Veränderung der Übertragung ist grundsätzlich über die Änderung der Reinigungsklasse möglich. Die Reinigungsklassen werden immer für Straßen bzw. längere gleichartige Straßenabschnitte festgelegt und durch den Rat der Stadt Braunschweig als zuständigem Gremium beschlossen. Der Stadtbezirksrat kann auf Bitten der Anwohner eine Überprüfung der Einstufung von Straßen beantragen. Die Altersstruktur der Anwohner in einem Stadtteil ist für die Einstufung von Reinigungsklassen Straßen jedoch nicht maßgeblich (siehe oben).


 

 

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