Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11908-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10. Oktober 2019 (DS 19-11908) wird wie folgt Stellung genommen:
 

 

Die Zuständigkeit zur Überwachung der Luftqualität in Niedersachsen liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Die Messung von Luftschadstoffkonzentrationen unterliegt gesetzlichen und normativen Regelungen. Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) regelt u. a. die zulässigen Grenzwerte für Luft­schadstoffe und die Messorte. Neben dem Betrieb von Messstationen hat mit Hilfe flächen­deckender Schadstoffberechnungen (Screening) über das gesamte Stadtgebiet das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die möglichen Stellen mit hohen Luftschad­stoff­belastungen identifiziert und entsprechende Messorte ausgearbeitet. Nur an diesen höchstbelasteten Bereichen werden Messstationen aufgestellt.

 

Die Messergebnisse zeigen, dass die Stadt Braunschweig zu den wenigen Großstädten gehört, welche die Luftschadstoffgrenzwerte einhalten. 

 

Die Stadtverwaltung selbst hält, aufgrund der Landeszuständigkeit, keine Messstationen (Beschaffungskosten > 60.000 €) zur Ermittlung der Luftqualität vor. Daher wurde beim Institut für Verkehr und Straßenbauwesen der TU Braunschweig nachgefragt, ob die dort vorhandene mobile Messstation zum Einsatz kommen könnte.

 

Die dortige Messstation befindet sich noch bis zum Jahresanfang im Einsatz, könnte aber ab Februar 2020 im Kanzlerfeld an geeigneter Stelle eingesetzt werden. Die dafür anfallenden Kosten könnten seitens der Stadtverwaltung getragen werden, jedoch muss eine Aufstellfläche benannt werden, die bereits über einen Stromanschluss (220 V) verfügt.


 

 

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