Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11895-01
Grunddaten
- Betreff:
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Reinigung an Wartehäuschen/Fahrgastunterständen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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22.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 der Braunschweiger Verkehrs-GmbH mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Diese beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die betreffenden Wartehallen werden im halbjährlichen Turnus überprüft und bei Bedarf gereinigt und eventuell neu gestrichen. Insbesondere der Neuanstrich regt allerdings „Straßenkünstler“ häufig zu neuen Schmierereien an. Deshalb sind die Anstricharbeiten oft nur von kurzer Auffrischwirkung. Akute Verschmutzungen, die die Fahrgäste beeinträchtigen könnten, werden nach Meldung schnell durch die Mitarbeiter unseres Servicemobils beseitigt. Wir werden die aktuelle Anfrage des Stadtbezirksrats zum Anlass nehmen, kurzfristig eine Reinigung der benannten Wartehallen durchzuführen.
Die Bodenflächen der Haltestellen im Bereich Lehndorf/Kanzlerfeld gehören zu den Haltestellen der Kategorie 4 und werden einmal wöchentlich besenrein gereinigt. Bei akuten starken Verunreinigungen kommt auch hierfür unser Servicemobil zum Einsatz.
Die Wildkrautbeseitigung erledigen wir mit eigenen Mitarbeitern. Wir dürfen allerdings keine Herbizide mehr für die Krautbekämpfung einsetzen und können das Kraut nur noch manuell beseitigen. Deshalb kann die Krautentfernung häufig nicht mehr zeitnah erfolgen.
Der Winterdienst an unseren Haltestellen erfolgt in Anlehnung an unsere Betriebszeiten (ca. 4 Uhr - 2.30 Uhr) gemäß Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig. Bearbeitet wird in 1,50 m Breite an der Bussteigkante entlang auf einer Länge von ca. 20 m um das Haltestellenschild einschließlich einer Zuwegung zum Gehweg. Grundsätzlich gilt für die Bearbeitung unserer Haltestellen im Winterdienst eine Dringlichkeitskategorisierung gemäß Fahrgastaufkommen. Diese sieht vor, dass die Haltestellen im Innenstadtbereich zuerst bearbeitet werden und die Winterdienstgruppen sich dann bis in die Außenbereiche Braunschweigs vorarbeiten.
Bei Bushaltestellen, die auf einem öffentlichen Gehweg liegen, ersetzt unsere Reinigung und unser Winterdienst nicht die Reinigungs- und Winterdienstpflichten laut Straßenreinigungssatzung und -verordnung der Stadt Braunschweig, die eventuell an Anlieger übertragen wurden. Unsere Arbeiten sind zusätzliche Leistungen, die wir nur auf den beschriebenen Haltestellenflächen erbringen.
