Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12006-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt vom 17. Oktober 2019 (19-12006) wird

wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

 

Die Aufwandsentschädigungen werden aus dem Budget des Fachbereichs 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit gezahlt.

 

Zu 2.

 

Es handelt sich um eine Richtlinie auf der Grundlage von § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG. Danach ist der Rat zuständig für die Entscheidung über die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Zu 3.

 

Weitere Aufwandsentschädigungen werden gezahlt an

 

-          Ratsmitglieder, Stadtbezirksratsmitglieder, Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören (z. B. Bürgermitglieder), ehrenamtlich Tätige in Ortsbüchereien, Stadt­heimatpfleger, Heimatpfleger, Kreisjägermeister, Naturschutzbeauftragte, Land­schaftswarte, Mitglieder des Umlegungsausschusses aufgrund der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reise­kosten (Entschädigungssatzung) vom 08.11.2011,
 

-          Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen und Aufwands­entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr Braunschweig sowie Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig) vom 04.09.2018,
 

-          ehrenamtlich tätige Schiedsleute aufgrund des Beschlusses des Verwaltungs­ausschusses vom 14.01.1975.

 

 

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