Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11586

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Südseite des Masurenwegs vor den Grundstücken 1 – 6 a sowie den Grundstücken des Pommernwegs 1 – 12 besteht bis zur Einmündung Gumbinnenstraße ein absolutes Haltverbot, welches ohne Einschränkungen gilt.

 

Die Nordseite des Masurenwegs sowie des Pommernwegs verfügt in Teilbereichen über ein zeitlich eingeschränktes absolutes Haltverbot, welches donnerstags von 13:00 – 15:00 Uhr gilt. Dieses ermöglicht der Müllabfuhr die Durchfahrt in den vorgeplanten Entsorgungszeiträumen. Bei einer erneuten Prüfung der Verkehrsverhältnisse des Masurenwegs und des Pommernwegs wurde festgestellt, dass die Durchfahrbarkeit für Fahrzeuge der Feuerwehr aufgrund des Parkverhaltens nicht durchgängig gegeben ist. Die Erreichbarkeit der Grundstücke ist dadurch eingeschränkt. Die zeitliche Einschränkung des absoluten Haltverbots ist aus Sicht der Feuerwehr zurückzunehmen. Feuerwehrfahrzeuge haben während der Fahrt einen vergleichbaren Platzbedarf wie Müllfahrzeuge, jedoch sind Feuerwehreinsätze im Gegensatz zu Müllentsorgungsterminen nicht planbar. Eine ständige Durchfahrbarkeit des Pommernwegs ist für Rettungseinsätze sicherzustellen.

 

Auf der Nordseite des Masurenwegs und des Pommernwegs wird ein dauerhaftes Haltverbot eingerichtet.

 

Die Anlieger werden mittels Wurfsendung über die Veränderungen informiert.
 

 

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Anlagen

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