Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11652
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Siekgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Anhörung
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04.11.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 29.01.2019:
Es wird beantragt, zeitnah – d. h. im Jahr 2019 – Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Siekgraben durchzuführen. Der Stadtbezirksrat ist in die Planung einzubeziehen.
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Aktuelle Situation
Der Siekgraben stellt eine Verbindungsstraße zwischen Stöckheim und Rüningen dar. Derzeit verkehren dort täglich rund 4.000 Fahrzeuge am Tag. Auf dem Siekgraben ist eine Tempo-30-Zone angeordnet, die Straße wird von Linienbussen (Linie 442 und Linie 481) befahren.
Planung
Als verkehrsberuhigende Maßnahmen werden Fahrbahneinengungen vorgenommen.
In der Anlage sind insgesamt drei Fahrbahneinengungen dargestellt. Die Fahrbahn wird in den Einengungsbereichen auf 4,00 m reduziert, sodass eine Pkw-Pkw-Begegnung nicht mehr möglich ist. Die Einengungen sind unter Berücksichtigung der Befahrbarkeit durch den Linienbusverkehr konzipiert.
Die Bordhöhen für einen gesicherten Überweg werden auf einer Breite von 1 m auf 0 cm abgesenkt. Gleichzeitig erfolgt in diesem Bereich der Einbau einer 60 cm breiten Rippenplatte. Die übrige Überwegbreite wird mit einer Bordhöhe von 3 cm ausgestattet.
Für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen entfällt ein Stellplatz.
Da ausreichend öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen, ist der Wegfall eines Stellplatzes vertretbar.
Die Kosten für die dargestellten verkehrsberuhigenden Maßnahmen belaufen sich auf rund 30.000 € und können aus den Mitteln 4S.660020 (Global Umbauten Straßen etc.) finanziert werden.
Die Umsetzung erfolgt im Frühjahr 2020.
Für die Maßnahmen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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695,7 kB
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