Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11890-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratten: Bekämpfungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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22.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion P² im Rat der Stadt vom 9. Oktober 2019 wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Rattenbekämpfungsmaßnahmen finden in Braunschweig nahezu täglich statt. Da diese Maßnahmen auf Grund von gemeldeten Rattensichtungen durchgeführt werden, findet hier immer eine vorherige Ortsbesichtigung statt um den Befall zu verifizieren. Die Bekämpfung selbst wird nahezu in allen Fällen mit Ködern durchgeführt, die ordnungsgemäß ausgebracht werden. Die Niedersächsische Rattenverordnung regelt klar die Zuständigkeiten für Bekämpfungsmaßnahmen. Die Stadt Braunschweig ist deshalb nur auf städtischen Flächen für Bekämpfungsmaßnahmen zuständig.
Das Gesundheitsamt kann nur anlassbezogene Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Diese werden fast immer auf Grund von Meldungen durch Bürger ausgelöst.
Großräumige Bekämpfungsmaßnahmen werden nicht durchgeführt, da weder die technische noch die personelle Ausstattung vorhanden ist.
Zu Frage 2.:
Es sind keine Bekämpfungsmaßnahmen bekannt, die auf Grund von übertragenen Erkrankungen von Ratten auf Menschen ausgelöst wurden. Nahezu alle durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen werden durch gemeldete Rattensichtungen, meist durch Bürger, ausgelöst. Also anlassbezogen und weder prophylaktisch noch flächendeckend. Die verwendeten Ködermaterialien sind obligatorisch für diese Art von Bekämpfung nach Biozid-Richtlinie zugelassen.
Zu Frage 3.:
Hierzu liegen keine Kenntnisse vor.
