Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11888-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 9.10.2019 (Ds. 19-11888) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Der demografische Wandel stellt im Besonderen die Kommunen zukünftig vor sehr große Herausforderungen. Fragen des täglichen Lebens werden – auch unabhängig von gesetz­lichen Zuständigkeiten – direkt an die kommunal Verantwortlichen gerichtet. Von der Kommune werden Lösungen erwartet. Aus Sicht der Verwaltung wäre es deshalb vorteilhaft, den Auftrag, die Altenhilfeplanung zu aktualisieren (DS 19-11174), mit einer kommunalen Pflegeplanung zusammenzuführen. Eine gleichzeitige Betrachtung von Altenhilfe und Pflege würde eine integrierte Planung der notwendigen Infrastruktur für Seniorinnen und Senioren in Braunschweig ermöglichen. Das Ziel, Rahmenbedingungen für ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit und im gewohnten Umfeld zu gewähr­leisten, könnte auf diesem Weg effektiver verfolgt werden. Eine integrierte Altenhilfe- und Pflegeplanung sollte folgendes Design aufweisen:

 

1.      In einer quantitativen Prognose soll die voraussichtliche demografische Entwicklung für Braunschweig bis 2035 dargestellt und mit weiteren sozialdemografischen Daten wie Geschlecht, Migrationshintergrund, Familienstand und Haushaltsgröße sowie Mindestsicherungsleistungen und Einkommenssituation gekoppelt werden. Die Prognose soll zudem auf die Relation von Altersstruktur und Pflegebedürftigkeit (durchschnittliches Pflegeeintrittsalter und durchschnittliche Verweildauer) eingehen, sodass die zu erwartenden durchschnittlichen Pflegebedarfe aufgezeigt werden können. Die Prognose soll gesamtstädtisch als auch kleinräumig auf den Ebenen der statistischen Bezirke, Planungsbereiche und Stadtbezirke aufgezeigt werden.
 

2.      In einer qualitativen Prognose sollen die zukünftigen Lebenswelten von Seniorinnen und Senioren beschrieben werden. Ausgehend von dem Wunsch vieler älterer und alter Menschen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben, sollen Wohnformen, die Gestaltung der Versorgung sowie die Möglichkeiten von gesell­schaftlicher und kultureller Teilhabe berücksichtigt werden. Ein besonderer Fokus soll dabei die voraussichtlich bevorzugten Lebenssituationen der Generation der Baby­boomer sein. Hier stellen sich zum Beispiel Fragen nach Zu- bzw. Wegzügen, nach der Bereitschaft und dem Wunsch nach ehrenamtlichem Engagement sowie der Einschätzung, Pflegeleistungen der eigenen Kinder in Anspruch zu nehmen. Weitere Schwerpunkte sollen auf der neuen Quantität von älteren und alten Personen mit Migrationshintergrund und mit einer längeren oder lebenslangen Behinderung sowie auf dem Umgang mit Vielfalt (LSBTI*) liegen. Als Datengrundlage sollen hier neben den einschlägigen aktuellen Studien auch Experteninterviews und Zukunftswerkstätte mit älteren Menschen in Braunschweig dienen.
 

3.      In einer Bestandsaufnahme sollen die aktuell vorhandenen Angebote sowie die konkreten Planungen der Anbieter und Träger dargestellt werden. Im Bereich der Altenhilfe sollen Angebote zur Förderung oder Ermöglichung von freiwilligem Engagement, Zugang zu bedarfsgerechtem Wohnraum und altersgerechten Dienst­leitungen (z. B. Medizin, Verkehr, Nahversorgung) sowie Maßnahmen zur Unter­stützung und Ermöglichung von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe aufgeführt werden. Im pflegerischen Bereich sind die verschiedenen ambulanten, teilstationären und stationären Angebote zu berücksichtigen. Die Bestandsaufnahme soll gesamt­städtisch als auch kleinräumig auf den Ebenen der statistischen Bezirke, Planungs­bereiche und Stadtbezirke erfolgen.
 

4.      Auf der Basis der demografischen Prognose und der Prognose der zukünftigen Lebenswelten sollen die zukünftigen Bedarfe von Seniorinnen und Senioren identifi­ziert werden. Diese zukünftigen Bedarfe sind mit den vorhandenen Angeboten und konkreten Planungen aus der Bestandsaufnahme abzugleichen. Daraus sollen die Maßnahmen abgeleitet werden, die im Licht der prognostizierten Entwicklung als wichtig für eine zukunftssichere Infrastruktur für Seniorinnen und Senioren betrachtet werden, aber in Braunschweig noch nicht (ausreichend) vorhanden sind. Mögliche Kooperationen und Synergien vor allem mit den Nachbarschaftshilfen und mit den bestehenden sowie im Rahmen des Bedarfsplans ggf. zu entwickelnden Nachbar­schaftszentren sollen durchgängig berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollen nach Handlungsfeldern geordnet und die Handlungsfelder priorisiert werden. Die priorisierten Handlungsfelder und Maßnahmen sollen gesamtstädtisch als auch klein­räumig auf den Ebenen der statistischen Bezirke, Planungsbereiche und Stadtbezirke aufgezeigt werden.

 

Zu Fragen 2 und 3:

 

Die externe Durchführung würde eine zeitnahe Realisierung der Altenhilfe- und Pflege­planung ermöglichen. In diesem Fall würde eine entsprechende Ausschreibung stattfinden. Die Auftragswertschätzung hat ergeben, dass eine dem beschriebenen Design entspre­chende externe Leistung Mittel in Höhe von ca. 50.000 Euro netto beanspruchen würde. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 59.500 Euro. Die Stadtverwaltung ist derzeit in Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) über eine gemeinsame Realisierung des Vorhabens. Da die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, sind im Haushalt 2020 noch keine Mittel auf­geführt. Auch die AGW betrachtet eine Altenhilfe- und Pflegeplanung als eine wesentliche Grundlage für eine demografiefeste und sozial ausgewogene Entwicklung der Stadt Braun­schweig.

 

 

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