Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11924-01
Grunddaten
- Betreff:
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Notstromaggregate in Feuerwehrhäusern - hier Kosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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23.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell sieht das Konzept zur Versorgung der Bevölkerung bei Stromausfällen die Möglichkeit einer externen Einspeisung in Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr an 16 Standorten vor. Zehn dieser Standorte verfügen über einen für die Einspeisung geeigneten Generator. Damit kann im Falle eines Stromausfalles z. B. die Heizung, das Licht, und kleinere Küchengeräte (Mikrowelle, Kaffeemaschine etc.) betrieben werden. Die restlichen 14 Ortsfeuerwehren verfügen nicht über die Möglichkeit, extern Strom in die Feuerwehrhäuser einzuspeisen.
Derzeit wird eine Wiederholung der Untersuchung von 2008 zur Versorgung der Bevölkerung bei großflächigen, lange anhaltenden Stromausfällen durchgeführt.
Dies vorausgeschickt wird die Frage wie folgt beantwortet:
Da die beschriebene Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, kann über die Anschaffungskosten von Stromerzeugern noch keine belastbare Aussage getroffen werden.
Sollten zusätzliche Stromerzeuger mit einer ähnlichen Leistungsklasse wie die bereits vorhandenen beschafft werden müssen, liegen die geschätzten Anschaffungskosten bei rd. 200.000 €. Im Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2020 sind bislang keine Finanzmittel für diese Beschaffungsmaßnahme eingeplant.
