Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften werden angewiesen, die Geschäftsführungen zu veranlassen, in den Gesellschafterversammlungen den folgenden Beschluss zu fassen:

Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge werden nicht abgeschlossen. Aktuell laufende sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse werden in unbefristete umgewandelt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Bei der Beantwortung der Anfrage der Linksfraktion (DS 19-10915-01) gaben städtische Gesellschaften an, „dass Neueinstellungen und übernommene Auszubildende zunächst befristete Arbeitsverträge erhalten, um umfassend die langfristige Eignung der Personen feststellen zu können.“

Um die langfristige Eignung der potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzustellen, bietet das Bürgerliche Gesetzbuch §622 eine Probezeit, die eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten darf. Eine längere Probezeit ist entsprechend des Gesetzes unwirksam. Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen.

Durch den Missbrauch der sachgrundlosen Befristung zur Verlängerung wird das Gesetz umgangen und der Kündigungsschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes wird unterwandert. Es darf nicht dem Anspruch eine Stadtverwaltung entsprechen, Schlupflöcher beim Arbeitnehmerschutz zu nutzen. Und dabei genügt es nicht, dass bei der Stadtverwaltung direkt eine sachgrundlosen Befristungen zur Verlängerung der Probezeit missbraucht werden, auch bei den städtischen Gesellschaften darf so ein Vorgehen nicht toleriert werden.

 

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