Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11654-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenverkehr in der Nordstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Kenntnis
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24.10.2019
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.09.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1) – Beschilderung
Die Beschilderungen zur Tempo-30-Zone stehen gut sichtbar zu Beginn der Zone. Da im Kreuzungsbereich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vielseitig gefordert ist, wurden zusätzlich Piktogramme „30“ auf die Fahrbahn aufgebracht.
Geschwindigkeitskontrollen mit dem Messfahrzeug werden dort bereits turnusmäßig durchgeführt. In Abhängigkeit von den Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst. Die bisherigen Messergebnisse rechtfertigen auch künftige Kontrollen durchzuführen.
Zu 2) – Einbahnregelung
Da vor allem auf das erhöhte Tempo des KFZ-Verkehrs hingewiesen wurde, ist zu bedenken, dass Einbahnstraßen (je nach Ausprägung) die gefahrenen Geschwindigkeiten erhöhen können, da nicht mehr mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Sie verlängern zudem die Fahrstrecken und erhöhen damit die Verkehrsmenge, weil Umwegfahrten (entweder bei der Hin- oder bei der Rückfahrt) notwendig sind.
Bezugnehmend auf die Eingaben aus einer Einwohnerfragestunde eine gegenläufige Einbahnstraße anzulegen, bei der aus jeder Richtung der Verkehr in die Geysostraße geführt wird, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Diese Verkehrsführung hätte ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Geysostraße zur Folge. Die Geysostraße würde durch diese Verkehrsführung zur Sackgasse, somit müsste eine Wendemöglichkeit angelegt werden. Das heißt, der abgepollerte Wendehammer am nördlichen Ende der Geysostraße müsste wieder in Funktion gesetzt werden.
Das Öffnen des Wendehammers würde jedoch zu einem erheblichen Eingriff in den Verlauf des Ringgleisweges führen und ist aus Sicht des Radverkehres nicht zu befürworten.
Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass in der Nordstraße/Geysostraße unterschiedlichste Gewerbetreibende angesiedelt sind.
Insofern ist es verkehrlich nicht sinnvoll, eine Einbahnstraßenregelung in der Nordstraße anzuordnen.
Zu 3) – Anliegerstraße
Die Nordstraße ist als Gemeindestraße ohne Nutzungseinschränkung gewidmet. Somit darf die Straße dem öffentlichen Verkehr nicht entzogen werden.
Auf der Nordstraße befinden sich unterschiedliche Gewerbetreibende, die von vielen verschiedenen Interessensgruppen aufgesucht werden. Das Aufstellen von einschränkenden Verkehrszeichen auf einer solchen Straße stellt eine unzumutbare und nicht begründetet Einschränkung dar. Aus diesen Gründen kann die Einrichtung „Anlieger frei“ nicht erfolgen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Verkehre nachhaltig reduzieren, wenn die Querverbindung „Stadtstraße Nord“ gebaut ist.
