Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11942-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Kleingärten - veränderten Aufgabenstellungen gerecht werden und Anteil am Klimaschutz leisten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Grünflächenausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
24.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU Fraktion vom 12.10.2019 (19-11942) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Möglichkeiten, wie einer Versiegelung entgegengewirkt werden könnte, würden sich lediglich aus gesetzlichen Regelungen oder aus zwischen Stadt und Kleingartenvereinen getroffenen Regelungen herleiten lassen. Als maßgebliche gesetzliche Regelung ist hierbei das Bundeskleingartengesetz anzusehen. Hier wird als üblich vorgegeben, dass der Anbau von Obst, Gemüse und anderen Früchten die Nutzung der Einzelparzelle maßgeblich prägt. Mindestens ein Drittel ist entsprechend für den Anbau von Obst, Gemüse und Früchten für den Eigenbedarf zu nutzen. Ein weiteres Drittel für die Zierbepflanzung und Rasenbereiche vorzusehen. Die Restfläche kann für die sonstige Nutzung z.B. als Laube oder sonstige zulässige bauliche Anlagen und Wege genutzt werden. Weitergehende Bundes- bzw.- landesrechtliche Regelungen in diesem Kontext sind der Verwaltung nicht bekannt.
Die Stadt Braunschweig schließt mit dem Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V., der als Zwischenpächter auftritt, einen Rahmenpachtvertrag über jede einzelne städtische Kleingartenanlage ab. Der Landesverband wiederum schließt einen weiteren Pachtvertrag mit identischen Inhalten mit den jeweiligen Kleingartenvereinen ab und übernimmt somit die Aufsichtspflicht über die vertragsgemäße Bewirtschaftung. Weitere Bestandteile sind die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Kleingärten und die Gartenordnung. Ein Vertrag ist als Beispiel dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt.
Die einzelnen Kleingartenvereine sind vertraglich gebunden, die einzelnen Parzellenpächter zu verpflichten, den Vertragsinhalten nachzukommen.
Regelungen zu Flächenversiegelungen sind derzeit nicht Bestandteil dieser Rahmenpachtverträge. Lediglich zugelassene Materialien zum Wegebau werden aufgeführt.
Um einer weitgehenden Versiegelung bzw. der Anlage von Schotter- und Kiesflächen entgegenwirken zu können, gibt es aus genannten Gründen derzeit keine Möglichkeiten, ließe sich aber über eine entsprechende inhaltliche Überarbeitung und Anpassung der Rahmenpachtverträge erreichen.
Zu Frage 2:
Auch hierzu gibt es derzeit keine konkreten Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung auf Basis rechtlicher oder vertraglicher Regelungen. Vorgaben bspw. hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des ökologischen Anbaues von Obst und Gemüse könnten nur über eine inhaltliche Anpassung des Rahmenpachtvertrages erreicht werden.
Zu Frage 3:
Eine diesen Zielstellungen folgende notwendige inhaltliche Neufassung des Kleingartenrahmenpachtvertrages ist bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK formuliert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,1 MB
|
