Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12007-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt Braunschweig beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Die Rechtslage zur Nutzung von öffentlichen Einrichtungen durch politische Parteien wurde auch zur Ratssitzung am 17. September 2019 noch einmal näher erläutert (siehe Drucksache 19-11638-01).

 

Ein Kündigungsgrund für den zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der AfD-Bundespartei geschlossenen Mietvertrag ist auf der Basis der bestehenden Rechtslage nicht ersichtlich. Rechtswidrige Vertragskündigungen kommen für die Stadt Braunschweig oder ihre Tochtergesellschaften nicht in Betracht.


 

 

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