Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11345

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) stehen mit KIP II in Niedersachsen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Schulinfrastruktur 289 Mio. Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum beträgt 5,5 Jahre und endet 2022. Braunschweig erhält 6,7 Mio. €. Die Kriterien, die das Land Niedersachsen zur Aufteilung der vom Bund bereit gestellten Mittel auf die Kommunen herangezogen hat, sind insbesondere die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, der Anteil der Arbeitslosen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches sowie der Anteil an Kassenkrediten jeweils für die Jahre 2013 bis 2015.)

 

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt aus fachlichen Gesichtspunkten des Schulträgers und der Verwaltung. Sie wurden in die Haushaltsplanung 2018 - 2020 in oben genannter Höhe aufgenommen. Aus Sicht des Schulträgers und der Verwaltung sollen die Mittel für die Projekte

  1. Sanierung/Brandschutzmaßnahme und die bauliche Ertüchtigung des Ganztagsbetriebs der GS Comeniusstraße und
  2. Brandschutzmaßnahmen des Wilhelm-Gymnasiums eingesetzt werden.

 

Eine Finanzierung von Baumaßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft ist rechtlich möglich, wird von der Stadt aber im Rahmen der Haushaltsoptimierung nicht unterstützt. Bei einer Unterstützung der freien Träger müsste die Stadt 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil finanzieren. Diese Gelder sind im Haushalt nicht vorgesehen.

 

Es wurden für die o. a Projekte folgende Förderhöhen beantragt und beschlossen:

 

1. Sanierung der Grundschule Comeniusstraße in Höhe von 5.158.500 € beantragt und bewilligt

Die vorhandenen Räumlichkeiten der Comeniusschule reichen bei den jetzigen Schülerzahlen nicht aus. Das Sanierungskonzept sieht einen Erweiterungsbau vor, in dem die Verwaltung wie Sekretariat, das Lehrerzimmer, Büros für die Leitung, Vertretung, SIS, Besprechungsraum, Erste Hilfe, Gruppenräume, WC-Bereich sowie die Technik untergebracht werden. Zusätzlich ist in dem Anbau die Infrastruktur durch ein weiteres Treppenhaus mit Aufzug für die Inklusion geschaffen. Dies hat zur Folge, dass die freiwerdenden Räume im Bestandsgebäude für schulische Zwecke genutzt werden und der Raumprogrammbeschluss umgesetzt wird. Parallel findet die Sanierung des Innenbereichs hinsichtlich der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes statt.

 

2. Brandschutzmaßnahmen am Wilhelm-Gymnasium in Höhe von

    1.602.126 € beantragt und bewilligt

Im Wilhelm-Gymnasium findet eine Brandschutzsanierung statt; diese betrifft die Erneuerung/Installation der Brandwarnanlage sowie eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage zur Sicherstellung der baulichen Rettungswege, die Reduzierung der Brandlasten durch Verlegung der Elt.-Installation aus den Rettungswegen in die angrenzenden Räume und durch die Erneuerung der Unterverteilung. Die Lüftungsanlage muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden und die veraltete Klassenraumlüftung wird zurückgebaut.

Begleitend zu den haustechnischen Anlagen werden die Decken- sowie die Wandkonstruktionen einschließlich der Leuchten, Bandschutzabschlüsse, Brandschutztüren entsprechend den Brandschutzanforderungen aus dem Brandschutzkonzept ertüchtigt. Hierbei wird die Raumakustik in den Fluren angepasst.

 

Die Maßnahmen werden in der Zeit von Juli 2019 bis Dezember 2021 ausgeführt und bis Dezember 2022 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

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