Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11729-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Gruppe Frau Bartsch/Herr Ecke vom 13.09.2019 (19-11729) wird wie folgt Stellung genommen:

 
Zu 1. Frage:

 

Gemäß den Baugenehmigungsunterlagen ist für die Gebäude Simonstraße 2-4 und 5-7 eine Zufahrt von der Simonstraße beantragt und genehmigt worden. Ein Änderungsantrag für eine Zufahrt vom Bienroder Weg ist nicht aktenkundig. Das Wohngebiet, zu dem auch die Simonstraße gehört, ist seit vielen Jahren über den signalisierten Knotenpunkt an den Bienroder Weg verkehrssicher angeschlossen. Das ist die normale Verteilung der Verkehre, dass von der Hauptverkehrsstraße ein Netz von Anliegerstraßen zu den einzelnen Grundstücken führt und somit kein Fremdverkehr durch die Wohngebiete als Schleichverkehr auftaucht. Eine weitere Ausfahrt für einzelne Grundstücke zur stark befahrenen Hauptstraße Bienroder Weg ist nicht notwendig und auch nicht verkehrssicher.

 

Zu 2. Frage:

 

Vor dem Bau der neuen Wohngebäude mit 30 Wohneinheiten befanden sich in den Altgebäuden 24 Wohneinheiten. Es werden jetzt lediglich 6 Wohneinheiten mehr errichtet. Damit ist keine hohe Verkehrsbelastung zu erwarten. Die Simonstraße kann auch den Verkehr für 6 zusätzliche Wohneinheiten aufnehmen.

 

Zu 3. Frage:

 

Die Gebäude der Schuntersiedlung werden von der BBG seit 2012 sukzessive saniert. Da für das betreffende Gebiet kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Die BBG und die Verwaltung befinden sich hinsichtlich der jeweiligen Einzelbaumaßnahmen in Abstimmung. Wichtig war und ist der Verwaltung dabei insbesondere die gestalterische und städtebauliche Gesamtsituation. Städtebauliches Ziel ist es, die prägende Struktur und den grünen Charakter des Quartiers zu schützen und zu bewahren.


 

 

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