Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die Schulen der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2005 wird nach dem Entwurf der Fa. Dr. Garbe Consult und Lexis für 2019 – 2023 fortgeschrieben und ist unter Berücksichtigung der Digitalpaktfördermittel nach Maßgabe des Haushalts (siehe Anlage 1) umzusetzen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans ist Teil des ISEK (Arbeitsfeld 8, Rahmenprojekt R16 „Smart City“ Nr. 3 „Verbesserung der Digitalen Bildungsinfrastruktur“).

 

Der Consulter Dr. Garbe und Lexis GmbH hatte in seinem Gutachten folgende Gesamtkosten für den Planungszeitraum 2019-2023 ermittelt:

 

Kostenstelle

Invest

Aufwand

Hardware (EDV-AP, Periph.)

       5.826.470,00 €

 

Hardware (Präsentationstechnik, Info-HW)

     13.808.500,00 €

 

 

 

 

Software

          582.647,00 €

 

Internetzugang (VDSL)

 

                  276.000,00 €

 

 

 

Strukturierte Vernetzung

9.777.000,00 €

 

Ertüchtigung Elektroverkabelung

       2.200.000,00 €

 

WLAN-Ausbau

       1.386.280,00 €

 

Server-Hardware

          460.000,00 €

 

Server-Software

 

                  880.125,00 €

Wartung und Support

 

               5.087.475,00 €

Koordination

 

               1.356.660,00 €

Ergebnis (Präsentationstechnik)

     34.040.897,00 €

              7.600.260,00 €

 

Am 06.11.2018 wurde im Verwaltungsausschuss (siehe Vorlage 18-09352) die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplan zur Kenntnis genommen. In Erwartung der Fördermittel aus dem Digitalpakt wurde lediglich eine 1. Teilentscheidung über die Bereitstellung für Ersatzbeschaffungen i. H. von 1,8 Mio. € (Teilhaushalt FB 40) und für Datennetzmodernisierung in Höhe von 2,4 Mio. (Teilhaushalt FB 10) für das Jahr 2019 getroffen. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der 3. Fortschreibung sollte erst nach Vorlage der Förderrichtlinien und einer Klarheit zu den möglichen Fördermitteln für Braunschweig getroffen werden.

 

Am 08.08.2019 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen in Kraft getreten. Aus den vorliegenden Unterlagen ist ersichtlich, dass für Zuwendungsanträge jeweils nur eine Maßnahme (Nr. 2 der Förderrichtlinie) pro Schule als Gegenstand der Förderung ausgewählt werden kann. Jedoch sind Mehrfachanträge je Schule möglich. Hochgerechnet auf alle Schulen und alle möglichen 6 Maßnahmen (Aufbau und Verbesserung pädagogisches Datennetz, WLAN Ausstattung, Präsentationstechnik, Digitale Geräte, mobile Geräte [max. 25.000 € pro Schule] und Dienstleistungen) je Schule wären bis zu 420 Förderanträge denkbar. Die Anträge müssen bis spätestens 16.05.2023 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf die Fördersumme.

 

Max. mögliche Fördersumme für die Stadt Braunschweig laut Förderrichtlinie:

 Schulträger

Fördersumme „Sockel-betrag“(nur je Schule einsetzbar)

Fördersumme „Kopfbetrag“ Schul-übergreifend einsetzbar

Gesamtförderbetrag

Stadt Braunschweig

         2.085.500,00 €

          11.648.381

     13.733.881

 

Eine erste unverbindliche Einnahmeplanung aufgrund pauschaler Annahmen ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der aus dem Digitalpakt möglichen Fördermittel, könnte eine Umsetzung des Medienentwicklungsplan mit folgenden Kosten möglich sein:

 

Kostenstelle

Invest

Aufwand

Hardware (EDV-AP, Periph.)

5.826.470,00 €

 

Hardware (Präsentationstechnik) (Aufteilung siehe Anlage 2)

7.721.320,00 €

 

 

 

 

Software

582.647,00 €

 

Internetzugang (VDSL)

 

276.000,00 €

 

 

 

Strukturierte Vernetzung

9.777.000,00 €

 

Ertüchtigung Elektroverkabelung

2.200.000,00 €

 

WLAN-Ausbau

1.386.280,00 €

 

Server-Hardware

460.000,00 €

 

Server-Software

 

880.125,00 €

Wartung und Support

 

  7.051.500,00 €

Koordination

 

     445.800,00 €

Ergebnis

27.953.717,00 €

8.653.425,00 €

* im Teilhaushalt des FB 10

 


Die Reduzierung der vom Gutachter vorgesehenen Summe würde sich durch Reduzierung des dort vorgesehenen Standards (z. B. Entfall von Info-Hardware) und aufgrund von Eckpreissenkungen durch Preisverfall bei der einzusetzenden Technologie sowie eine Reduzierung des Innovationsbudgets auf 20 % (verzögerte Zielerreichung) ergeben. Das jetzige Ergebnis für die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes stellt insgesamt eine deutliche Verbesserung gegenüber der 2. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes dar.

 

Unter Berücksichtigung des Digitalpaktes ergibt sich folgende Betrachtung:

 

Im Haushalt 2019 / IP 2018-2022 wurden für den Medienentwicklungsplan investive Haushaltmittel von jährlich rd. 1,8 Mio. € im FB 40 sowie von jährlich 2,4 Mio. € für die Infrastruktur an Schulen im FB 10 für den Zeitraum 2019 - 2022 zur Verfügung gestellt (insgesamt inkl. Fortschreibung für 2023 rund 21 Mio. €). Aufwandsmittel wurden im  Haushalt 2019 für den Medienentwicklungsplan in Höhe von rund 7,6 Mio. € veranschlagt.

 

Bei Umsetzung der 3. Fortschreibung mit einem Investitionsvolumen von ca. 27,9 Mio. € und Inanspruchnahme der Fördermittel i. H. v. ca. 13,7 Mio. € müsste für die Jahre 2019 bis 2024 seitens der Stadt insgesamt 14,2 Mio. € als Eigenmittel investiert werden (27,9 Mio. € - 13,7 Mio. € Fördergeld).

 

Im Haushaltsentwurf 2020 / IP 2019-2023 wurden für den Medienentwicklungsplan die investiven Haushaltsmittel um 1,4 Mio. € im FB 40 für den Zeitraum 2020 – 2023 aufgestockt (insgesamt inkl. Fortschreibung für 2024 rund 7 Mio. €). Damit sind dann im Haushaltsentwurf 2020 / IP 2019 – 2023 die Haushaltsmittel wie sie sich aus der Tabelle auf Seite 2 ergeben berücksichtigt.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördergelder sind neben dem Medienbildungs- und Fortbildungskonzept der jeweiligen Schule auch die Übernahmeerklärung des Schulträgers für die Folgekosten der Beschaffungen für den Abschreibungszeitraum.

 

Datennetzmodernisierung bzw. Sanierung von Schulen sind große Maßnahmen über einen längeren Zeitraum. Sofern die Bündelung von Maßnahmen möglich ist, soll dies im Rahmen der Umsetzung auch erfolgen.

 

Bei der Installation der Access-Points für die Nutzung von WLAN und der Installation von digitalen Präsentationsflächen ist eine Anbindung der Maßnahme im Rahmen der Sanierung bzw. der großen Maßnahme Datennetzmodernisierung sinnvoll.

 

Um jedoch die Fördermittel zeitgerecht in Anspruch nehmen zu können und eine Umsetzung der Maßnahmen im Förderzeitraum sicherstellen zu können, werden die Installationen von WLAN-Access-Points und digitalen Präsentationsflächen, wo dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, auch unabhängig von Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dies ist auch im Interesse der Schulen, da dann mit der Ausstattung und einhergehenden Nutzung der digitalen Präsentationstechnik und WLAN nicht bis zur Datennetzsanierung gewartet werden muss.

 

Die notwendige Ausschreibung der digitalen Präsentationsflächen sollte so bald wie möglich (in 2020 nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften) veröffentlicht werden, damit mit einer Umsetzung im Jahre 2020 begonnen werden kann.

 

Bei der Umsetzung eines reduzierten MEP unter Einbeziehung des Digitalpaktes werden aufsteigende Reinvestitionskosten anfallen. Für das Jahr 2020 in Höhe von 940.609 € und aufsteigend bis 2024 in Höhe von 4,7 Mio. € sind aus der Tabelle (siehe Anlage 3) ersichtlich. Bei der Errechnung der Abschreibungen wurde aus Vereinfachungsgründen von einer gleichbleibenden jährlichen Investitionssumme von rd. 5,6 Mio. € bis zur Erreichung des Gesamtkostenvolumens von rd. 27,9 Mio. € ausgegangen. Die Folgekosten des Aufwands sind der Anlage 3 ebenfalls zu entnehmen.

 

Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies hinsichtlich des Aufwandes (2019 - 2023), dass jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 1,43 bzw. 1,89 Mio. benötigt werden. Die Stellen, die mit Personalkosten in der Aufwandermittlung berücksichtigt wurden, sind bereits im Stellenplan 2019 enthalten bzw. für den Stellenplan 2020 vorgesehen. Die im Aufwand entstehenden Kosten sind bereits im Haushalt 2019 bzw. im Haushaltsentwurf 2020 abgebildet.

 

Folgekosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aus dem Digitalpakt finanziert werden, es wird aber weiterhin über den Städtetag auf eine Neuvereinbarung der Kostentragung zwischen Land und Kommunen hingewirkt.

 

Nach einem Zeitraum von 2 Jahren soll eine Evaluation zur weiteren Umsetzungsplanung des MEP erfolgen. Im Jahr 2020 erfolgt eine Überprüfung, ob die bereitgestellten Haushaltsmittel ausreichend sind.


 

 

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Anlagen

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