Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10729

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschilderung der Fußgängerzonen wird gestrafft und vereinfacht.

 

  1. Anlass

 

Im Bauausschuss und im Stadtbezirksrat 131 Innenstadt wurde angemerkt, dass die Beschilderung der Fußgängerzone nicht eindeutig sei.

Im Stadtbezirksrat 131 Innenstadt wurden zu einzelnen Schilderstandorten Hinweise und Verbesserungsvorschläge formuliert (Drucksache 18-06617). Beides war Anlass für die Verwaltung, die Beschilderung der Fußgängerzone komplett zu überprüfen.

 

  1. Sachverhalt/Bestand

 

In der Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass Schilder unterschiedlicher Generationen der Aufstellung sich deutlich im Inhalt und der Verständlichkeit unterscheiden, obwohl sie an sich gleiche Zwecke haben.

In der Fußgängerzone gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen (siehe Anlage 2).

 

  1. Künftige Beschilderung

 

  • Die Zeiten des Lieferverkehrs (18 - 11 h) bleiben unverändert. Diese Zeiten haben sich bewährt, es sind keine Änderungswünsche bekannt geworden. Der Lieferverkehr läuft im Großen und Ganzen unkompliziert und ohne große Störungen des Fußgängerverkehrs ab.
  • Der Radverkehr ist bisher stärker eingeschränkt als der Lieferverkehr.
    Lieferfahrzeuge sind deutlich größer als Fahrräder. Wenn der Lieferverkehr mit Lkw unproblematisch verläuft, dann bestehen keine Bedenken, dass Radfahrer während der Lieferzeiten in der Fußgängerzone ebenfalls fahren. Die Zeiten der Freigabe für den Radverkehr können an die Lieferverkehrszeiten angepasst werden.
  • Damit ist nur noch ein Zeitraum auf den Zusatzschildern vorhanden: 18 - 11 h.
  • Die Bereiche für das uneingeschränkte und eingeschränkte Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer bleiben unverändert. Eine Ausweitung in einzelnen Straßen führt ggf. zu ungewünschtem Abstellen der Räder in der Fußgängerzone oder zum Durchfahren der zeitlich nicht zugelassenen Bereiche, wenn es sich um kürzere Abschnitte handelt. Auch hier hat sich die bestehende Regelung bewährt.
  • Die Freigaben für öffentliche Verkehrsmittel, Linienbusse und Taxis werden vereinfacht durch die Begriffe „Linienverkehr“ und „Taxi“.
  • Krankentransporte werden nicht mehr auf den Schildern freigegeben, da es eine solche Formulierung in der StVO nicht gibt. Der Rettungsdienst verfügt bei Bedarf über Sonderrechte.
  • Die Freigabe der Hotelzufahrten bleibt bestehen.
  • Eine pauschale Freigabe der Zufahrt auf (einzelne) Grundstücke soll nicht mehr erfolgen. Fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigungen können dies ersetzen. Nur an der Neuen Straße bleibt die Freigabe auf die Privatgrundstücke bestehen, damit das Konrad-Koch-Quartier weiterhin mit großen Lkw erreichbar ist.
  • Wegen des verbreiteten Missbrauchs wird die Freigabe zum Parkhaus Wallstraße über Am Bruchtor und Friedrich-Wilhelm-Straße entfallen. Das Parkhaus ist weiterhin über Bruchtorwall und Am Wassertor gut erreichbar.

 

Damit verbleiben nur noch wenige notwendige Zusätze:

 

  • Radverkehr (Fahrradsymbol) frei bzw. 18 - 11 h frei
  • Lieferverkehr 18 - 11 h frei
  • Hotelzufahrten frei (in den dafür vorgesehenen Straßen)
  • Linienverkehr frei (in den dafür vorgesehenen Straßen)
  • Taxi frei

 

Die Übergänge zwischen den ganz freigegebenen Bereichen für den Radverkehr und den zeitlich eingeschränkten Bereichen bleiben beschildert mit dem Verbot für den Radverkehr (Zeichen 254 StVO) mit entsprechend angepassten Zeiten 11 - 18 h.

 

Eine zusätzliche Aufnahme an Regelungen für Wochenenden/Sonn- und Feiertage wird nicht vorgenommen, da damit die Zusatzschilder wiederum unübersichtlich würden.

Zusätzliche Regelungen für Lieferverkehr mit Lastenrädern müssen nicht erfolgen, die allgemeinen Regelungen für den Lieferverkehr reichen aus. In den Straßen mit einer generellen Freigabe für den Radverkehr kann mit Lastenrädern uneingeschränkt geliefert werden. Damit sind Lastenräder gegenüber dem Lieferverkehr mit Kfz privilegiert.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Die Hinweise aus dem Stadtbezirksrat 131 Innenstadt aus der Drucksache 18-06617 werden bei der künftigen Beschilderung berücksichtigt. Zu diesem Antrag ist mit dieser Drucksache Stellung genommen worden.
 

 

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Anlagen

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