Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadt Braunschweig beteiligt sich an den Kosten der Baumaßnahme „Dachsanierung am Verwaltungsgebäude des Staatstheaters Braunschweig, Friesenstraße 49“ mit 118.000,00 € und schließt dazu mit dem Land Niedersachsen die als Anlage beigefügte Vereinbarung ab.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 


Die Stadt Braunschweig beteiligt sich aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig über den Betrieb des Staatstheaters Braunschweig vom 01.09.1955/19.03.1956 an der Finanzierung der nicht durch Einnahmen gedeckten laufenden Kosten des Staatstheaters mit einem Drittel. Grundsätzlich hat sich die Stadt auch zu einer Drittelbeteiligung an den Kosten der laufenden Bauunterhaltung verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung der Stadt an Baumaßnahmen an Gebäuden des Staatstheaters wird seit 2011 in einer gesondert abgeschlossenen Klarstellungsvereinbarung geregelt (Drucksache 11627/11). Nach Nr. 5.2 dieser Klarstellungsvereinbarung ist bei Baumaßnahmen oberhalb eines Wertes von 100.000 € der Abschluss einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung erforderlich, in welcher Art und Umfang der Maßnahme, der Zeitplan, der Finanzbedarf und die Beteiligung der Stadt an den Kosten festgehalten wird.

 

Das Land hatte die Maßnahme am Verwaltungsgebäude des Staatstheaters Braunschweig, Friesenstraße 49 rechtzeitig angekündigt. Ursprünglich war eine gleichzeitige Dach- und Fassadensanierung vorgesehen. Die Einstellung der für die Beteiligung erforderlichen Mittel in Höhe von 118.000 € erfolgte in den Haushalt 2018 auf Basis folgender Kosten und Finanzierungsplanung:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme waren ursprünglich mit 353.800 € beziffert worden.

 

Ursprünglich vorgesehene Gesamtkosten und anteilige Finanzierung

 

 Land Niedersachsen

235.833,67

Stadt Braunschweig

117.933,33 €

Gesamtkosten

353.800,00

 

Kostensteigerung, Aktuell vorgesehene Gesamtkosten und anteilige Finanzierung

 

Da der Maßnahmenbeginn in das Jahr 2019 verschoben wurde, wurden Mittel zur Bewirtschaftung nach 2019 übertragen. Mit E-Mail vom 18. April 2019 ist das Land auf die Stadt mit der Bitte zugekommen, die Stadt möge sich an der Finanzierung der Baumaßnahme am Verwaltungsgebäude des Staatstheaters Braunschweig, Friesenstraße 49 beteiligen und hierzu zeitnah eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Land abschließen, da mit den Arbeiten nunmehr in 2019 begonnen werden soll. Gleichsam teilte das Land mit, dass im Rahmen der Erstellung der Bauunterlage deutliche Mehrkosten im Vergleich zur bisherigen Kostenschätzung durch das Staatstheater selbst ermittelt wurden. Für die Durchführung der Dachsanierung werde eine Gesamtsumme in Höhe von rd. 506.300 benötigt. Die ursprünglich mitgeplante Fassadensanierung wurde aufgrund der festgestellten Mehrkosten zurückgestellt.

 

Das Land hat sich damit einverstanden erklärt, dass aktuell zunächst eine Vereinbarung über einen Teilbetrag in Höhe von 354.000 geschlossen wird, die zu einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 118.000 € führt und dass eine Vereinbarung über eine Beteiligung an den Mehrkosten erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2020 geschlossen werden kann, sofern die dazu erforderlichen Mittel bewilligt werden.

 

 

ursprünglich vorgesehene Beteiligung

2018

Beteiligung auf Basis der aktuellen Kostenermittlung

Beteiligung an Teilbetrag in 2019

 

Restbetrag, über den erst in 2020 eine Vereinbarung geschlossen werden kann

Land Niedersachsen

235.833,66 €

337.533,33 €

236.000 €

101.533,33 €

Stadt Braunschweig

117.933,33 €

168.766,66 € 

118.000 €

50.766,66 €

Gesamtkosten

353.800,00 €

506.300,00 €

354.000,00 €

152.300,00 €

 

Beschreibung der Bauarbeiten:

Die vorhandene Dacheindeckung über dem 2. und 3. Obergeschoss muss erneuert werden, da sie schadhaft ist. Instandgesetzt werden die im 4. Obergeschoss befindlichen Gauben, der Ortgang, die Kehlen zum Treppenhausdach und zum südlichen Flügel sowie die Mauerabdeckungen. Die an der nördlichen Giebelwand befindliche Schindelverkleidung sowie die vorhandenen Dachrinnen und Fallrohre werden ersetzt.

 

Haushalt:

Die Mittel für die in 2019 vorgesehe Beteiligung in Höhe von 118.000 wurden von 2018 nach 2019 übertragen und stehen dementsprechend zur Verfügung.

 

Die Mittel für eine Beteiligung an den Mehrkosten werden zum Haushalt 2020 angemeldet.

 

Für die Beschlussfassung besteht die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG da es sich um eine Angelegenheit handelt, über die nicht der Rat zu beschließen hat, da die in § 4 der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 300.000 nicht überschritten ist und für die nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, da die Wertgrenze gemäß der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ von 100.000 überschritten ist.
 

 

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Anlagen

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