Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11818

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Unter Bezugnahme auf den vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 mehrheitlich beschlossen Antrag „Fortsetzung des Verfahrens zur Umsetzung des Masterplans Sport 2030-Sportentwicklungsplanung in Braunschweig; Erarbeitung des Arbeitsprogramms 2019 - 2021 teilt die Verwaltung unter Bezugnahme auf die drei Beschlusspunkte folgendes mit:

 

Derzeitiger Stand zur Erarbeitung und Umsetzung des Arbeitsprogrammes 2019-2021 sowie zeitlicher und inhaltlicher Ablauf

 

Der Zeitraum für das dem Arbeitsprogramm 2016 - 2018 folgende Arbeitsprogramm sollte abweichend von den bisherigen Überlegungen die Jahre 2020 (ab voraussichtlich III. Quartal) bis 2022 (Jahresende) umfassen.

 

Vor kurzem hat die Verwaltung der Planungsgemeinschaft IKPS, die bereits mit der Sportentwicklungsplanung für Braunschweig und der Erarbeitung des darauf fußenden „Masterplans Sport 2030“ befasst war, damit beauftragt, die Fortschreibung und Aktualisierung des Sportentwicklungsplans für die Stadt Braunschweig federführend zu begleiten. Unter anderem sind in diesem Kontext eine Aktualisierung der Bestandsdaten und der ursprünglichen Bilanzierungsergebnisse sowie Online-Umfragen und Stadtteil-Workshops zu urbanen Bewegungsräumen geplant.

 

Mit den Arbeiten zur Fortschreibung des Sportentwicklungsplans soll im Dezember 2019 begonnen werden. Die Bearbeitungszeit wird ca. 6 Monate betragen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sachdienlich und folgerichtig, erst das Ergebnis der Fortschreibung in Berichtsform abzuwarten und nachfolgend hieraus das Arbeitsprogramm 2020 – 2022 abzuleiten, das dann den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung voraussichtlich nach den Ratsferien 2020 vorgelegt werden könnte.

 

Diese Verfahrensweise würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die Verwaltung nach derzeitigem Stand noch bis in das II. Quartal des Jahres 2020 damit beschäftigt sein wird, das Arbeitsprogramm 2016 – 2018 abschließend umzusetzen (mit Ausnahme der Orientierungsbeleuchtung für die Finnenlaufbahn im Prinzenpark, die aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht umgesetzt wird). Zum aktuellen Umsetzungsstand des Arbeitsprogrammes wird dem Ausschuss in seiner Sitzung am 29. Oktober 2019 ein Bericht zugehen.

 

 

Beteiligung der Ratsgremien im Zuge der Umsetzung des Arbeitsprogrammes 2020 - 2022

 

Für alle der vom Rat dem Grunde nach beschlossenen Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm 2016 – 2018 sind vor deren Umsetzung konkrete Umsetzungsbeschlüsse der zuständigen Ratsgremien eingeholt worden. Beispielhaft seien hier die Initiierung von inklusiven Angeboten unter anderem für Menschen mit Behinderungen, die Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten für die Sportart Tennis, die Erarbeitung von Nachnutzungsprogrammen für brachliegende Tennisfelder, die Finnenbahn im Prinz-Albrecht-Park, die Entwicklung eines familienfreundlichen Sportzentrums sowie die planerische Entwicklung einer kostengünstigen Kalthalle zu nennen. Diese geübte Verwaltungspraxis soll auch bei der Umsetzung des noch zu beschließenden Arbeitsprogrammes 2020 - 2022 fortgeführt werden.

 

Sollte seitens der Ratspolitik darüber hinaus Bedarf gesehen werden an einer Fixierung dieser bisher seitens der Verwaltung geübten Praxis durch politischen Beschluss, könnte in die Beschlussvorlage über das Arbeitsprogramm 2020 - 2022 analog zur Beschlussvorlage über die Umsetzung des E-Mobiltätskonzeptes ein Satz zur Beteiligung der Ratsgremien vor Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen aufgenommen werden.

 

 

 

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