Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11752
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 2. April 2019 auf Vorschlag des Stadtschülerrates für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen Frau Mina Weidanz-Hirz als Mitglied in den Schulausschuss berufen.
Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 (Nds. GVBl. S. 438) verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die nach dieser Verordnung bei der Berufung erfüllt sein müssen. Für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung, dass sie eine Schule des Schulträgers besuchen. Frau Weidanz-Hirz besucht seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 keine städtische Schule mehr. Daher hat sie ihren Sitz im Schulausschuss verloren. Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der o. g. Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden.
Der Stadtschülerrat hat gebeten, ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen, da Ersatzmitglieder seinerzeit nicht benannt und nicht vom Rat berufen wurden.
Vom Stadtschülerrat wurde die im Beschlusstext genannte Person vorgeschlagen. Der Stadtschülerrat hat auf die Benennung von bis zu zwei Ersatzmitgliedern für die berufsbildenden Schulen verzichtet. Nach §110 Abs. 4 NSchG sind die Vorschläge bindend.
