Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11791
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.10.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.11.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat am 20. September 2019 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf an den Rat der Stadt versandt. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Abfallgebühren 2020 eine Steigerung in Höhe von rd. 0,5% für die Rest- und Bioabfallbehälter prognostiziert. Dies hat sich bei der endgültigen Gebührenkalkulation bestätigt.
Im Einzelnen:
1 Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2020
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Gebührensätze kurz dargestellt.
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt, die vollständige Übersicht inkl.
Vergleich zum Vorjahr findet sich in der Synopse zum Gebührentarif der Satzung in
Anlage 3.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
|
|
|
|
|
Restabfallbehälter | 6,30 €/100 l | 6,27 €/100 l | 0,5 % | 2.3.1 |
Bioabfallbehälter | 3,89 €/100 l | 3,87 €/100 l | 0,5 % | 2.3.2 |
Restabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Grünabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Sperrmüll inkl. Altgeräte | 15,00 € | 15,00 € | 0,0 % | 2.3.4 |
Gebühr bei Änderung des Behältervolumens | 20,00 € | 20,00 € | 0,0 % | 2.3.5 |
Pauschalgebühr für nicht gewerbliche Einzelanlieferung von Kleinmengen bis 3 m³ a) Restabfall b) Grünabfall |
15,00 € 10,00 € |
15,00 € 10,00 € |
0,0 % 0,0 % |
2.2.3 2.2.2.2.6 |
Für einige häufig verwendete Behälter ergeben sich folgende Gebühren:
Restabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
wöchentliche Leerung |
|
|
550 Liter | 150,23 € | 149,53 € |
770 Liter | 210,33 € | 209,34 € |
1 100 Liter | 300,47 € | 299,06 € |
|
|
|
zweiwöchentliche Leerung |
|
|
40 Liter | 5,46 € | 5,44 € |
60 Liter | 8,19 € | 8,16 € |
80 Liter | 10,93 € | 10,87 € |
120 Liter | 16,39 € | 16,31 € |
240 Liter | 32,78 € | 32,62 € |
|
|
|
vierwöchentliche Leerung |
|
|
40 Liter | 2,73 € | 2,72 € |
|
|
|
Bioabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
|
|
|
60 Liter | 7,58 € | 7,54 € |
120 Liter | 15,16 € | 15,08 € |
Die Pauschalgebühren für private Kleinanlieferungen bis 3 m³ pro Anlieferung bleiben konstant. Auch bei den weiteren Pauschalen gibt es keine Anpassungen (s. 2.2.3). Für Direktanlieferungen von Restabfall am Abfallentsorgungszentrum, die nach Gewicht abgerechnet werden (rd. 10 t; in der Regel gewerbliche Anlieferungen), verringert sich die Gebühr um 3,0 % auf 199,76 €/t (s. 2.2.1). Für Direktanlieferungen von Grünabfall, die nach Gewicht abgerechnet werden, bleibt die Gebühr bei 35,00 €/t (s. 2.2.2.2.6). Die Gebühr für die Annahme von Straßenbauabfällen (insbesondere aus städtischen Baumaßnahmen) erhöht sich um 9,7 % auf 41,23 €/t (s. 2.2.4).
2 Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren für die Restabfallbehälter steigen um 0,5%. Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(+) Höhere Aufwendungen für die an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung der Leistungsentgelte (rd. 339.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für das an ALBA-BS zu zahlende Entgelt für den kommunalen Anteil an der Wertstofftonne aufgrund des Ergebnisses der Neuausschreibung der Leistung und der angepassten Mengen (223.900 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die Zuführung zu der Rückstellung für Deponierekultivierung aufgrund der gestiegenen Baukosten (100.000 €)
(-) Einbeziehung einer höheren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 376.000 €)
(-) Geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund der rückläufigen Menge (127.500 €)
(-) Steigerung des Behältervolumens um 0,4% (entspricht rd. 95.000 €) aufgrund des Bezugs der fertig werdenden Neubaugebiete
Bei den Bioabfallbehältern ergibt sich eine Steigerung um 0,5%. Dies resultiert aus folgenden Gegebenheiten:
(+) Erhöhung der an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgelte für die Einsammlung und Verwertung des Bioabfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung (rd. 217.000 €)
(-) Einbeziehung einer höheren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 155.000 €)
(-) Erhöhung des Behältervolumens um 1,0%, da die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung des Bioabfalls (zusätzliche Sommerleerung, Überprüfung der Eigenkompostierung) auf Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes und des Bezugs der fertig werdenden Neubaugebieten erwartete Mengensteigerung nach und nach eintritt (entspricht rd. 51.000 €)
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im
Wesentlichen aus dem mit der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord (REMONDIS)
geschlossenen Vertrag zur thermischen Restabfallbehandlung sowie aus dem mit der
(ALBA-BS) abgeschlossenen Leistungsvertrag II (Abfall) bzw. aus der dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung vom 19. Mai 2004. Zudem werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Transportkosten, der Erfassung von Elektroaltgeräten, der Sperrmüllsortierung sowie der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011, 1. Januar 2016 sowie zum
1. Januar 2018 und 1. Januar 2021 berücksichtigt. Aufgrund der Anfang 2018 auf Basis der vertraglichen Regelungen durchgeführten Angemessenheitsprüfung hat sich beim Leistungsvertrag II eine Reduzierung der Entgelte für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 1,4 Mio. € gegenüber der Planung 2018 ergeben. Dies hat für das Jahr 2019 zu einer Gebührensenkung geführt. Die neu festgelegten Entgelte werden für die Folgejahre auf Basis der vertraglich vereinbarten Indexanpassung fortgeschrieben, so dass sich für 2020 wieder leicht steigende Gebühren ergeben. Die Gebührenentwicklung entspricht der Prognose für 2020, die im Rahmen der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung und der Nichtkündigung der Leistungsverträge mit ALBA-BS abgegeben wurde. Es haben sich jedoch anstelle von konstanten Mengen eine ungünstigere Mengenentwicklung (höhere Restabfallmenge, geringeres Behältervolumen) sowie etwas höhere Tarifsteigerungen und damit höhere Indexanpassungen als prognostiziert ergeben. Zudem entstehen aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse ab 2020 höhere Aufwendungen für den kommunalen Anteil an der Wertstofftonne als zunächst angenommen. Zur Einhaltung der Gebührenprognose mussten daher mehr Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren eingesetzt werden als geplant.
Des Weiteren werden in die Kalkulation die vertragsgemäß von der Stadt für die
Entsorgung des Bio- und Grünabfalls zu entrichtenden Entgelte aus dem Entsorgungsvertrag zwischen ALBA-BS und der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH (ALBA-NA; ehem. Braunschweiger Kompost GmbH) einbezogen.
Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne werden darüber hinaus die Aufwendungen für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils an der Wertstofftonne in der Kalkulation der Restabfallbehälter gesondert mit berücksichtigt.
Zudem wird die dem Rat vorgeschlagene Einführung der Unterflurbehälter (s. Vorlage 19-11776) berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr.
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach Feststellung der Ergebnisse auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2020 werden daher die noch nicht in die Kalkulation der Vorjahre einbezogenen Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 berücksichtigt. Zudem werden die Ergebnisse des Jahres 2018 teilweise berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2018 werden dann in der Kalkulation 2021 oder 2022 berücksichtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.3.1.13 für die Restabfallbehälter).
Es wird eine aufgrund von § 12 Abs. 5 S. 1 des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) zulässige Quersubventionierung der Bioabfallbehälter durch die Restabfallbehälter vorgenommen, damit die Gebühren für diese beiden Leistungsbereiche in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Damit soll ein Anreiz zur sortenreinen Abfalltrennung geschaffen werden. Im Bereich der Grünabfallentsorgung wird ebenfalls eine Quersubventionierung durch die Restabfallbehälter vorgenommen.
Für die Einlagerung von belasteten Straßenbauabfällen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der derzeitigen Gebühr vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
212,9 kB
|
