Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12059
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer bzw. eines Wahlbevollmächtigten und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig (VG) endet am 31. März 2020. Die Neuwahl erfolgt durch einen Ausschuss am VG, der gemäß § 26 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unter anderem aus sieben Vertrauenspersonen besteht.
Diese Vertrauenspersonen werden wiederum gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) durch eine Versammlung der sogenannten Wahlbevollmächtigten gewählt.
Zu diesem Zweck wählen die Vertretungskörperschaften der Kreise und kreisfreien Städte des Verwaltungsgerichtsbezirkes gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 NJG jeweils ein Mitglied (Wahlbevollmächtigter bzw. Wahlbevollmächtigte) und ein stellvertretendes Mitglied für die Versammlung. Zum Verwaltungsgerichtsbezirk gehören die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Der bzw. dem Wahlbevollmächtigten der Stadt Braunschweig fällt kraft Gesetzes die Aufgabe zu, die erste Versammlung der Wahlbevollmächtigten für den Verwaltungsgerichtsbezirk Braunschweig einzuberufen.
Traditionell wurde bei früheren Wahlen von Wahlbevollmächtigten, zuletzt im Jahr 2014, in Braunschweig der Ordnungsdezernent zum Wahlbevollmächtigten und zu seiner Stellvertretung die Leitung des Rechtsreferats gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, an diesem Verfahren festzuhalten.
