Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11814

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte in der letzten Sitzung des Sportausschusses angekündigt, hinsichtlich des Bearbeitungsstandes der im Arbeitsprogramm 2016 - 2018 aufgeführten Maßnahmen und Empfehlungen einen zweiten Bericht zu erstellen, der an den Bericht aus dem Jahr 2018 anknüpft.

 

Zum Umsetzungsstand wird wie folgt berichtet:

 

A. Informationsangebote verbessern

 

a) Schaffung einer umfassenden Informationsplattform zum Thema Sport im Internet

einschließlich eines Sportstättenatlasses

 

Die in den Fachbereichen „Schule“ sowie „Stadtgrün und Sport“ bereits seit mehreren Jahren eingesetzte Belegungssoftware „Skubis“ ist um ein Internetmodul erweitert worden. Von der Sportfachverwaltung eingegebene Hallenbelegungsdaten sind damit für Außenstehende mit Internetanbindung auf der Sportseite der Stadt Braunschweig im Internet einsehbar. Dies erfolgt objektbezogen (Auswahl über eine interaktive Karte mit allen Hallenstandorten), könnte aber möglicherweise im Jahr 2020 von der Grundfunktionalität her derart erweitert werden, dass über eine automatisierte Auswahlabfrage dann die Anzeige sämtlicher freien Hallenkapazitäten (sofern vorhanden) erfolgen würde. Mittels E-Mail kann eine Belegungsanfrage an die Sportfachverwaltung gestellt werden, die ggfs. in eine Belegungszusage mündet.

 

Über das oben erwähnte neue Skubis-Modul sind zukünftig auch sportartenbezogene Abfragen möglich. Angezeigt werden für jede Sportart alle Sportvereine, die ein entsprechendes Angebot haben mit entsprechender Verlinkung auf die Internetseite des jeweiligen Sportvereins.

 

Die interaktive Karte stellt zudem einen Sportstättenatlas dar, in dem neben den Sporthallen auch Sporträume und alle städtischen Sportfreianlagen enthalten sein werden.

 

Anfang Dezember 2019 soll das neue System-Modul in den Probebetrieb gehen mit der Zielsetzung, Anfang Januar 2020 den Echtbetrieb zu realisieren.

 

b) Beschilderung und Kilometrierung von Rad-, Lauf- und Inlinestrecken

 

Die im Bericht vom April 2018 angekündigte Kilometrierung und Beschilderung der Finnenlaufbahn ist Ende 2018 abgeschlossen worden.

 

Die Kilometrierung und Beschilderung von weiteren Laufstrecken konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht in Angriff genommen werden.

 

B. Angebote zur Bewegungsförderung ausbauen

 

a) Ausbau der Bewegungsförderung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen

durch bauliche Maßnahmen insbesondere im Außenbereich und durch eine gezielte

motopädagogische Schulung der Erzieherinnen und Erzieher

 

Der Grünflächenausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 einstimmig einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur qualitativen Aufwertung der Spiel- und Bewegungsräume in den Außenbereichen von 36 Kindertagesstätten im Stadtgebiet Braunschweig Beschlussfassung vorgelegt. Die entsprechenden Maßnahmen sollen bis Herbst 2020 vollständig umgesetzt sein.

 

In einem zweiten Schritt soll in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Schule ein Konzept zu einer schrittweisen Aufwertung der Schulhöfe der städtischen Schulen im Sinne einer optimierten Bewegungsförderung erarbeitet und anschließend in die zuständigen Gremien zur Beratung gegeben werden.

 

Hinsichtlich der Umsetzung des Vorschlages einer spezifischen motopädagogischen Schulung und Fortbildung von Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten sollen in den nächsten Wochen verwaltungsintern Gespräche geführt werden, ob ein solches Konzept erfolgversprechend erscheint oder eher andere Ansätze verfolgt werden sollten. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird die Verwaltung berichten.

 

b) Initiierung von inklusiven Angeboten unter anderem für Menschen mit

Behinderung auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchung "Inklusion

im und durch Sport" sowie in Kooperation mit "BINAS"

 

Dieser Programmpunkt ist aus Sicht der Verwaltung umfassend abgearbeitet worden. Insbesondere wird auf die finanzielle und sonstige Förderung der Ausbildung von Übungsleitern Breitensport/Behindertensport sowie von Inklusionsmanagern sowie die umfängliche Bezuschussung der Aufwandsentschädigungen für ausgebildete Inklusionsmanager in den Sportvereinen verwiesen.

 

C. Sportförderung und Nutzung der Sportstätten optimieren

 

a) Überarbeitung und Neufassung der Sportförderrichtlinien, unter anderem mit

dem Ziel der Schaffung von leistungsfähigeren Vereinsstrukturen sowie der

verbesserten Förderung des Leistungssports

 

Nach dem mehrstufigen kooperativen Beteiligungsprozess auf Vereinsebene ist der Entwurf der Sportförderrichtlinien im Juli 2019 erstmalig in einem kommunalpolitischen Workshop den Sportpolitikern der Ratsfraktionen vorgestellt und diskutiert worden. Nach einem zweiten Workshop in gleicher Zusammensetzung am 29. Oktober 2019 soll der dann abschließend bearbeite Entwurf den zuständigen Ratsgremien im Dezember 2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

b) Optimierte Auslastung der Belegung der städtischen Sportinfrastruktur,

insbesondere im Bereich Turn- und Sporthallen sowie sonstiger

Sportfunktionsräume.

 

Vorbemerkung:

 

Durch die laufende bauliche Entwicklung von vier zusätzlichen Gymnastikräumen, von denen zwei noch in diesem Jahr betriebsbereit sein werden (Räume in den Sportfunktionsgebäuden am Bienroder Weg und in Rüningen), den geplanten Bau von weiteren sechs Gymnastikräumen im Zusammenhang mit dem von der Stadt maßgeblich mit fianzierten neuen Sportfunktionsgebäude des MTV an der Güldenstraße und den geplanten Bau von vier Kalthallen sollte sich die angespannte Belegungssituation im Hinblick auf Sporthallen und Sporträume bis zum Ende des Jahres 2020 bis zu einem gewissen Grad entspannen.

 

Gleiches gilt auch den Bereich der Freisportanlagen und hier die Verfügbarkeit von Kunstrasenkapazitäten im Winterhalbjahr durch den gezielten Ausbau der Kunstraseninfrastruktur in den vergangenen Jahren, die auch im landes- und bundesweiten Vergleich mit anderen Großstädten als vom Gesamtumfang her als beachtlich einzuschätzen ist.

 

Bezüglich einer optimierten Auslastung der Belegung der städtischen Sportinfrastruktur bleibt abzuwarten, welche diesbezüglichen Effekte sich aus der angestrebten Transparenz der städtischen Hallenbelegungsplanung für die Braunschweiger Vereinssportszene ergeben werden. Darüber hinaus sollen ab 2020 bei der Anmeldung von Hallenzeiten durch die Braunschweiger Sportvereine konkretere Angaben als bisher zur Sportart, zur Anzahl der Sporttreibenden usw. abgefordert und in einer Gesamtschau priorisiert werden. Gleiches gilt für die Freisportanlagen.

 

c) Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten für Sportarten mit rückläufigen

Mitgliederzahlen (Schützenwesen und Tennis) sowie Erarbeitung eines

Nachnutzungsprogramms für suboptimal genutzte Schießsportanlagen sowie

brachliegende Tennisfelder

 

Die Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes für das Braunschweiger Schützenwesen konnte trotz mehrerer durchgeführter Workshops mit SSB und Kreisschützenverband bisher noch nicht abgeschlossen werden. In der Diskussion wurde schnell klar, dass bestimmte Kernpunkte wie z.B. eine aus Synergieeffekten höchst sinnvolle Zusammenlegung von verschiedenen Schützenvereinen an einem Standort immer nur mit dem Einverständnis und der eher wenig ausgeprägten Bereitschaft der Beteiligten erfolgen kann.  Eine mögliche Standortaufgabe ist meistens auch mit der Aufgabe der im jeweiligen Ortsteil bestehenden engen Verknüpfung mit Brauchtum und sozialen Anbindung verbunden. Unter den geschilderten Voraussetzungen erscheint es nicht unbedingt sinnvoll, ein Konzept fertigzustellen und zur Entscheidung vorzulegen, dass von der Mehrheit der Braunschweiger Schützenvereine nicht mitgetragen wird.

 

Anders ist die Situation im Tennissport einzuschätzen. Die hier bestehenden Überangebote bzw. sogenannte Tennisbrachen können durch sportfachlich sinnvolle neue Sportnutzungen reduziert werden. Die Umsetzung der aktuellen Pläne der Sportfachverwaltung können in der Summe innerhalb der nächsten anderthalb Jahre zu einer Halbierung der Anzahl der nicht mehr genutzten oder unternutzten Plätze (aktuell ca. 55 Plätze) führen. Beispielhaft ist hier das Kalthallenkonzept zu nennen oder die Umwandlung von Tennisplätzen in multifunktionale Beachfelder wie am Bienroder Weg. In einigen Jahren wird dieser Anpassungsprozess durch die Bildung von Tenniskomplexen bzw. Tennisclustern mit hoher Auslastung durch Tennisabteilungen mit hoher Mitgliederzahl an einigen wenigen Standorten weitestgehend abgeschlossen sein.

 

D. Sportinfrastruktur durch ausgewählte Projekte gezielt ausbauen

 

a) Sportliche Nutzbarkeit des Ringgleises durch bauliche Maßnahmen weiter

Verbessern.

 

Inzwischen sind mehrere Abschnitte des Ringgleisweges asphaltiert und dadurch dessen sportliche Nutzung bspw. für Inline-Skating deutlich verbessert worden.

 

 

 


b) Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für eine beleuchtete Laufbahn

mit gelenkschonendem Rindenmulchbelag (Finnenbahn) im Prinz-

Albrecht-Park

 

Die Finnenlaufbahn im Prinz-Albrecht-Park ist 2018 fertiggestellt worden und wird von Freizeitläuferinnen und -läufern sehr gut angenommen, auch im Winterhalbjahr, wie im Rahmen einer Evaluierung im Februar 2019 ermittelt werden konnte.

 

Für eine Realisierung der Orientierungsbeleuchtung fand sich keine politische Mehrheit.

 

Der Programmpunkt ist abgearbeitet.

 

c) Entwicklung eines familienfreundlichen und generationenübergreifenden

Sportkomplexes/Sportzentrums

 

Die Entwicklung des am Bienroder Weg liegenden städtischen Sportareals, bestehend aus dem Gelände des ehemaligen Nordbades sowie insgesamt ursprünglich drei Freisportanlagen ist weitestgehend abgeschlossen und die letzten „Bausteine“ werden im Jahr 2020 fertiggestellt. Auf rund 75.000 m² haben sich inzwischen insgesamt sechs Sportvereine angesiedelt mit ca. 2000 Mitgliedern, die auf ein vielfältiges Sportangebot für die unterschiedlichsten Altersgruppen zugreifen können. Beispielhaft sei hier die größte Beachvolleyballanlage Braunschweigs erwähnt, die im Jahr 2020 noch erweitert wird. Hinzu kommt im nächsten Jahr der Bau einer Kalthalle. Das ehemalige Nordbad hat eine sinnvolle Nachnutzung durch den MSC e.V. erfahren.

 

Der Programmpunkt wird im Verlauf des Jahres 2020 abgearbeitet sein. 

 

d) Planerische Entwicklung einer kostengünstigen "Kalthalle" für den Fußballsport zur Entlastung der konventionellen Mehrfach-Sporthallen

 

Zu diesem Programmpunkt wird auf die diesbezügliche aktuelle Beschlussvorlage „Neubau von vier Kalthallen, Standortbeschluss“ verwiesen. Sollte der Sportausschuss einen positiven Beschluss fassen und der Rat der Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe zustimmen, wäre der Programmpunkt dem Grunde nach abgearbeitet.

 

e) Erstellung einer Machbarkeitsstudie "Vierfach-Sporthalle", ggfs. Mit konkretem Umsetzungsvorschlag

 

Ende September 2019 wurden eine Fachanwaltskanzlei und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, insbesondere unter vergaberechtlichen Aspekten, wie ein solches Hallenprojekt entwickelt werden könnte. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende des Jahres 2019 vorliegen und in Verbindung mit der Benennung möglicher Standorte für eine Vierfachhalle nachfolgend in den zuständigen Ratsgremien erörtert werden.
 

 

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