Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11421-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die weitere Anfrage aus der Stadtbezirksratssitzung am 22.08.2019, ob es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan gibt, beantworte ich wie folgt:


Das Grundstück befindet sich in einem durch Bebauungsplan geregelten Gebiet. Zu der Art der baulichen Nutzung gibt es jedoch keine Festsetzung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher ergänzend nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 30 Abs. 3 BauGB). Die nähere Umgebung entspricht einem faktischen Wohngebiet.

 

Ob ein Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegt, lässt sich freizugänglich auf www.braunschweig.de/geoportal einsehen. Die Abteilung Geoinformation bietet die Fachsysteme Bebauungsplanauskunft, Baulandkataster, Baumkataster, Lärmkartierung, Umweltinformation, Videoüberwachung und Winterdienst an.

 


 

 

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