Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11421-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerbliche Nutzung von Gebäuden im Wohngebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0630 Referat Bauordnung; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
04.11.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die weitere Anfrage aus der Stadtbezirksratssitzung am 22.08.2019, ob es für dieses Gebiet einen Bebauungsplan gibt, beantworte ich wie folgt:
Das Grundstück befindet sich in einem durch Bebauungsplan geregelten Gebiet. Zu der Art der baulichen Nutzung gibt es jedoch keine Festsetzung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher ergänzend nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 30 Abs. 3 BauGB). Die nähere Umgebung entspricht einem faktischen Wohngebiet.
Ob ein Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans liegt, lässt sich freizugänglich auf www.braunschweig.de/geoportal einsehen. Die Abteilung Geoinformation bietet die Fachsysteme Bebauungsplanauskunft, Baulandkataster, Baumkataster, Lärmkartierung, Umweltinformation, Videoüberwachung und Winterdienst an.
