Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-12138
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Einleitung
Die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes wird durch die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH seit dem Jahr 2003 vorangetrieben. Nach dem ersten Spatenstich im Jahr 2006 wurde der erste Realisierungsabschnitt 2016 abgeschlossen, der insbesondere Maßnahmen am Standort Celler Straße beinhaltete und die Schließung des Standortes Gliesmaroder Straße einschloss. Der zweite Realisierungsabschnitt, dessen Schwerpunkt in der Weiterentwicklung des Standortes Salzdahlumer Straße liegt und die Schließung des Standortes Holwedestraße vorsieht, wurde bereits parallel 2014 begonnen und einhergehend mit dem Wechsel in der Geschäftsführung im Jahr 2016 einer erneuten Prüfung unterzogen, um die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen insbesondere in rechtlicher, baufachlicher und nutzungsbedingter Hinsicht zu berücksichtigen.
Die Zwei-Standorte-Konzeption ist erforderlich, weil das DRG-System in Deutschland von einer Ein-Häusigkeit ausgeht und daher Mehrkosten durch mehrere Standorte nicht abgebildet werden. Somit bestehen durch das 2-Standorte-Konzept wesentliche Effizienzsteigerungen bzw. Kosteneinsparungen in Gesamthöhe von 10,1 Mio. €, wie z.B.:
- optimierte Stationsgrößen
- Zentrale Notaufnahme (ZNA) und weitere Bereiche
- Transportkosten
- Verlegungen zwischen den Standorten
- Wegfall lokaler Vertretungen
- Verlagerungen Ver- und Entsorgung
- Entfall allgemeine Dienste
sowie zusätzliche Erlöseffekte:
- zusätzliches Leistungswachstum
- Wahlleistungen Unterkunft
Laut einer Krankenhausstudie von Roland Berger (befragt wurden Vorstände und Geschäftsführer der 400 größten deutschen Krankenhäuser) verschärft sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser - insbesondere der Maximalversorger deutlich: 2018 erzielten 32 Prozent ein Defizit, 2019 rechnet fast jede zweite Klinik mit einem Defizit (47 Prozent). Es ist davon auszugehen, dass Maximalversorger, die durch Ihren Versorgungsauftrag sämtliches medizinisches Leistungsspektrum anbieten, besonders von dieser Entwicklung betroffen sind.
Eine kontinuierliche Information der Ratsgremien zum jeweiligen Sachstand des Bauprojektes in Braunschweig erfolgte vorwiegend in den Beschlussvorlagen zu den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen. Ferner wird mit den Halbjahresberichten regelmäßig grundsätzlich über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.
Nunmehr ist die aktuelle Planung zur Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes und deren Finanzierung weit fortgeschritten. Es zeichnet sich ab, dass zur Sicherstellung dieser Finanzierung eine erhebliche städtische Unterstützung erforderlich sein wird. Ein erster Finanzierungsbaustein besteht in der Übernahme einer städtischen Bürgschaft in Höhe von 34 Mio. € (Beschlussvorlage DS 19/11829 zur heutigen Sitzung).
Die Geschäftsführung des Klinikums wird in der Sitzung auf Grundlage der als Anlage beigefügten Präsentation über den aktuellen Planungsstand der vorgesehenen Maßnahmen und deren Finanzierung informieren.
- Ergänzende Anmerkungen aus Sicht der Verwaltung
Ergänzend hierzu ist aus Sicht der Verwaltung im Überblick auf Folgendes hinzuweisen:
2.1 Jahresabschluss 2018
Für den Jahresabschluss 2018 musste erstmalig ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 4,9 Mio. € ausgewiesen werden, der durch eine anteilige Auflösung der freien Gewinnrücklage (Höhe per 31.12.2018: rd. 33,4 Mio. €) als Teil des Eigenkapitals von aktuell rd. 112,5 Mio. € (per 31.12.2018) in einer entsprechenden Höhe ausgeglichen werden soll (s. DS 19-10710).
2.2 Wirtschaftsplanung 2019
Der Wirtschaftsplan 2019 weist ein ausgeglichenes Ergebnis von 0 € aus, der Halbjahresbericht (DS 19-11472) zeigt zum 30. Juni 2019 ein Ergebnis von - 7,8 Mio. €. Derzeit muss nach Einschätzung der Geschäftsführung davon ausgegangen werden, dass das laufende Jahr mit einem Fehlbetrag von rd. 16 Mio. € abgeschlossen wird.
2.3 Ergebnisverbesserungsprogramm
Um künftig wieder dauerhaft ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen, hat die Gesellschaft mit Unterstützung des Beratungsunternehmens Roland Berger Ergebnisverbesserungspotenziale ermittelt, die dazu führen sollen, ab 2023 auch unter Einbeziehung der Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzepts wieder ein positives Ergebnis ausweisen zu können. Die Umsetzungsmaßnahmen sind bereits angelaufen. Dem Aufsichtsrat des Klinikums wird laufend berichtet.
2.4 Zwei-Standorte-Konzept
Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen aus dem Jahr 2014 (DS 13399/13) haben sich bis heute wesentliche Änderungen ergeben. In enger Abstimmung mit dem Land ist das Konzept grundlegend modifiziert worden, insbesondere um den aktuellen Bauvorschriften und Förderbedingungen Genüge zu tun. Im Ergebnis wird aktuell noch das Zwei-Standorte-Konzept umgesetzt, um in einem weiteren Förderabschnitt zu einer Ein-Standort-Konzeption überzugehen. Die Versorgung an nur zwei Standorten soll nach derzeitiger Planung ab 2023 möglich sein, so dass dann der Standort Holwedestraße freigezogen werden kann.
Die Investitionssumme wird von der Geschäftsführung vorbehaltlich einer detaillierten Mittelbedarfsplanung mit derzeit 562,0 Mio. € einschließlich einer Indexsteigerung und einer Risikoreserve beziffert. Das Konzept umfasst zudem weitere Infrastrukturmaßnahmen im Umfang von rd. 70,5 Mio. €. Der Gesamtsumme von 632,5 Mio. € stehen zugesagte Fördermittel von 178 Mio. € und Eigenmittel/Trägerdarlehen von 82,5 Mio. € gegenüber, sodass von einem Fremdmittelbedarf von insgesamt rd. 400 Mio. € ausgegangen wird, der nach Möglichkeit durch erhöhte staatliche Förderung noch maßgeblich reduziert werden soll. Im Übrigen wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen.
2.5 Finanzierungsaktivitäten 2018/2019 ff.
Die Finanzierung hat bereits in den vergangenen Jahren durch den Einsatz von Eigenmitteln des Klinikums begonnen und ist durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 13 Mio. € Ende 2018 fortgesetzt worden. Die Ermächtigung zur Aufnahme des Kredites ergab sich aus dem Wirtschaftsplan 2018 des Klinikums. Den Kredit zur Konzernkreditfinanzierung hat die Kernverwaltung aufgenommen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weitergereicht (Mitteilung 19-09992)
Im Oktober 2019 erfolgte nunmehr die Aufnahme des nächsten Darlehens in Höhe von rd. 5,4 Mio. €, das wiederum die Kernverwaltung zur Konzernkreditfinanzierung aufgenommen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weitergeleitet hat (die entsprechende Mitteilung folgt noch). Die Ermächtigung zur Aufnahme des Kredites ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan 2019 des Klinikums.
Geplant ist die Aufnahme eines weiteren Darlehens in Höhe von 33,9 Mio. € bis spätestens zum 31. März 2020. Dieses Darlehen wird das Klinikum selbst aufnehmen und dafür voraussichtlich eine Bürgschaft der Stadt benötigen (Vorlage 19-11829). Die Ermächtigung zur Aufnahme des Kredites ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan 2019 des Klinikums.
Für erforderliche Zwischenfinanzierungen werden zur Verfügung stehende Mittel aus dem Cashpool eingesetzt. Aktuell und bis zum 31. März 2020 ist dem Klinikum aus dem Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig ein Liquiditätskreditrahmen von bis zu 69 Mio. € und für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 von bis zu 35 Mio. € zur Verfügung gestellt (Mitteilung 19-11836). Nach der Auszahlung des vorgenannten Darlehens über 33,9 Mio. € wird das Klinikum in der Lage sein, den Anteil von 34 Mio. € an den Cashpool zurückzuführen.
Die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzepts wird darüber hinaus noch weitere erhebliche finanzielle Anstrengungen erfordern. Die Finanzierungsaktivitäten ab 2020 werden sich an den Kreditaufnahmeermächtigungen der jeweiligen Wirtschaftspläne orientieren.
Hierzu wird eine intensive Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erforderlich sein, da Bürgschaften bzw. Kreditaufnahmen der Kernverwaltung durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden müssen.
- Ausblick
Es ist vorgesehen, dass der Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den weiteren Verlauf informiert wird. Für die Sitzung am 28. November 2019 ist die Behandlung des Wirtschaftsplanes 2020 vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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76 kB
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(wie Dokument)
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866,1 kB
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