Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11998-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtabschaltung City-Light-Poster
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Fragen 1 und 2 wurden an die DSM/Ströer weitergeleitet, die als städtischer Werbepartner die Anlagen betreiben wird.
Die DSM/Ströer hat die Fragen 1 und 2 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Auf Lichtverhältnisse reagieren die Anlagen automatisch per Lichtsensor. Unterschiedliche Kalibrierungen sind möglich. Aktuell ist geplant die Anlagen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens außer Betrieb zu nehmen.
Zu Frage 2:
Im Schnitt werden etwa zu einem Drittel der Zeit allgemeine Nachrichten und allgemeine Infos zu Braunschweig gezeigt werden. Hinzu kommen zu etwa einem weiteren Drittel Stadtmarketingthemen. Je nach Auslastung werden die Programmschleifen daher zu einem weiteren Drittel der Zeit für die Werbung Braunschweiger Lokalkunden genutzt.
Die Verwaltung beantwortet Frage 3 wie folgt:
Die Verwaltung ist an keinem Konzept zur speziellen Reduzierung der Lichtemissionen in der Innenstadt beteiligt. Bei anlagenbezogenen Lichtimmissionen steuert die Abteilung Umweltschutz Immissionsrichtwerte im Rahmen der Baugenehmgigung bei.
Daher werden auch hinsichtlich der City-Light-Poster auf die geltenden Immissionsrichtwerte für Lichtimmissionen im Rahmen der Baugenehmigung hingewiesen. Das rechtliche Regelwerk „Lichterlass“ regelt hier zulässige Höchstwerte für die Tag- und Nachtzeit in Abhängigkeit der umliegenden Gebietskategorie.
