Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12013-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg zwischen Bevenrode und Grassel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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30.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktionen der SPD, der BIBS sowie Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
1. Radwege an Landesstraßen allgemein
Bei der betreffenden Straße handelt es sich um die Landesstraße L 293.
Grundlage für den Bau von neuen Radwegen an Landesstraßen ist das landesweite Radwegekonzept. Das Land Niedersachsen bewertet verschiedene Kriterien für die Beurteilung der Dringlichkeit. Im Vordergrund für die Bewertung und Gewichtung der Projekte stehen Kriterien wie z. B. Radwegsicherung an Kitas und Schulen, Radfahrerpotenzial, Lückenschluss, Tourismus, Machbarkeit und Kosten. Gemäß dieser Vorgabe wurden landesweit 144 Projekte mit der höchsten Punktzahl in den „vordringlichen Bedarf" aufgenommen.
Bei Radwegen an Landesstraßen ist das Land allein zuständig für die Planung, den Bau und die Finanzierung inklusive aller dazugehörigen Maßnahmen, wie etwa Grunderwerb oder Ausgleich und Ersatz. Die früher möglichen Gemeinschaftsradwege mit einer Beteiligung und Kostenteilung der Kommunen sind nicht mehr vorgesehen. Das Land würde sich natürlich nicht dagegen sperren, wenn eine Kommune an einer Landesstraße selbst einen Radweg bauen möchte.
Eine eigenständige Planung und der Bau eines Radweges an einer Landesstraße durch eine Kommune ist möglich, wenn die Kommune sämtliche Kosten selbst trägt. Da der Bau von Radwegen an Landesstraßen eine Landesaufgabe ist, wäre der Bau durch eine Kommune nicht förderfähig.
2. Radweg Bevenrode - Grassel
Das Land hat sein Radwegekonzept 2016 fortgeschrieben. Der Landkreis Gifhorn und die Stadt Braunschweig hatten den o. g. Radweg bei der Aufstellung des Konzeptes angemeldet, er wurde vom Land aber nicht in den vordringlichen Bedarf übernommen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sieht keine Möglichkeit, die Prioritäten des Radwegekonzeptes zu ändern. Ein konkreter Zeitpunkt für die nächste Fortschreibung des Landeskonzeptes kann derzeit nicht genannt werden. Bei einer Fortschreibung würden erneut Anregungen der Landkreise und kreisfreien Städte geprüft.
Die Kosten für einen Radweg zwischen Bevenrode und Grassel belaufen sich nach heutiger Schätzung voraussichtlich auf ca. 750.000 € (Planungskosten, Planfeststellungsverfahren, Grunderwerb, Ausgleich und Ersatz, Bau, Verkehrssicherung). Die Gesamtlänge beträgt ca. 1.500 m. Davon entfallen ca. 1.200 m auf das Stadtgebiet von Braunschweig.
Um den Radweg nicht auf der Strecke enden zu lassen, ist eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis Gifhorn und der Gemeinde Grassel erforderlich.
Die Stadt Braunschweig hat eigene Aufgaben und eigene Prioritäten. Daher ist bisher nicht vorgesehen, einen Radweg entlang der L 293 selbst und ohne das Land Niedersachsen zu bauen.
Der Landkreis Gifhorn baut keine Radwege an Landesstraßen. Dort stehen die Radwege an den Kreisstraßen im Vordergrund. Der Landkreis verweist auf die Gemeinden, die im Bedarfsfall eigene Mittel für den Radwegebau einsetzen können. Nach Aussage der Gemeinde Meine (Grassel ist ein Ortsteil von Meine) ist der Wunsch nach einem Radweg bekannt. Bisher gibt es aber keine konkreten Überlegungen oder Planungen.
Aufgrund der vorgegebenen Finanzierung alleine durch das Land wurden Haushaltsmittel weder bei der Stadt Braunschweig noch im Landkreis Gifhorn bzw. bei der Gemeinde Meine vorgesehen.
3. Weiteres Vorgehen
Bei einer Fortschreibung oder Neuaufstellung des Landesradwegekonzeptes ist geplant, den Radweg erneut anzumelden.
