Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-12092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Den in der beigefügten Tabelle aufgelisteten Vereinen, Künstlern und Gruppierungen mit einer Antragshöhe von bis zu 5.000 € werden im Rahmen der Projektförderung Zuschüsse in der genannten Höhe bewilligt. Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt seit dem 1. Januar

2009 auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend der Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und

Wissenschaft über die Förderung der Projekte.

Die Anlage 1 enthält die Anträge sämtlicher Produktansätze mit einer Entscheidungszuständigkeit der Verwaltung mit Ausnahme der Anträge des Ansatzes Theater.

Die Anträge dieses Bereichs wurden dem Auswahlgremium Theaterförderung vorgelegt und

sind in Anlage 2 aufgeführt. Im Genre „Theater“ wurde den Empfehlungen des Auswahlgremiums entsprochen.
 

 

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Anlagen

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