Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12041-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stand Aufstellung Bücherschrank in Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Stadtbezirksrates 211 vom 21. Okt. 2019 zum Sachstand der Aufstellung des Bücherschranks wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Wie bereits in der Stellungnahme vom Mai diesen Jahres mitgeteilt, hat der Stadtbezirksrat 221 in seiner Sitzung am 13. Sept. 2018 die Aufstellung eines offenen Bücherschranks auf der Fläche des Stöckheimer Marktes beschlossen. Für den Erwerb, den Transport und die Aufstellung der Bücherschränke sind vom Stadtbezirksratsrat Mittel i. H. v. 3.800 € zur Verfügung gestellt worden.
Das Ausschreibungsverfahren zum Erwerb des einheitlichen Bücherschrankmodells ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Zu 2.:
Die Errichtung der von den verschiedenen Stadtbezirksräten beschlossenen Bücherschränken kann somit sukzessive erfolgen. Entgegen der Stellungnahme vom Mai wird vor dem Hintergrund des derzeitigen Verfahrens der Haushaltsoptimierung keine Besetzung der halben Stelle zur Bearbeitung des Themenfeldes „Bücherschränke“ ab 2019 erfolgen. Die Errichtung der Bücherschränke wird somit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten stattfinden.
Zu 3.:
Als Aufstellungsort ist vom Bezirksrat bereits der Bereich des Stöckheimer Marktes beschlossen worden. Zusammen mit den zuständigen Fachabteilungen ist es nunmehr erforderlich, den konkreten Standort auf dem Platzbereich abzustimmen.
Entsprechend des beschlossenen Konzeptes wird die Unterhaltung sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht durch die Verwaltung gewährleistet.
Für die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. ist von Personen oder Institutionen zu übernehmen, die vom Stadtbezirksrat benannt werden müssen.
