Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12145
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von städtischen Vertretern in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH - Aufsichtsrat
Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH abberufen und
Herr Dr. Philipp Lehmann |
(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)
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wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH entsendet.
2. Nibelungen-Wohnbau-GmbH – Aufsichtsrat
Herr Ratsherr Peter Edelmann wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH abberufen und
Herr Ratsherr Thorsten Köster |
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(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)
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wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH entsendet.
3. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH – Aufsichtsrat
Herr Ratsherr Thorsten Köster wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH abberufen und
Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel |
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(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)
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wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH entsendet.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 mitgeteilt, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion darauf verständigt haben, mit Ablauf des Jahres 2019 die im Beschlussvorschlag genannten Umsetzungen in den Aufsichtsräten der jeweiligen Gesellschaften vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang soll die Neubesetzung des bisher von Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel wahrgenommenen Mandates im Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH erfolgen.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH endet gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig.
Der Rat der Stadt Braunschweig kann gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ein von ihm gewähltes Aufsichtsratsmitglied auch vor Ablauf von dessen Amtszeit abberufen.
Aus diesem Grund ist Frau Kaphammel mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH abzuberufen und Herr Dr. Philipp Lehmann mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Zudem wird Herr Ratsherr Peter Edelmann aus dem Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH abberufen. Auf das bisherige Amt vom Herrn Ratsherr Thorsten Köster im Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH soll Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel folgen.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet gemäß der gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH und der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig.
Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit durch den Rat der Stadt Braunschweig abberufen und ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet werden.
Somit ist mit Ablauf des 31. Dezember 2019 Herr Ratsherr Peter Edelmann aus dem Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH abzuberufen und Herr Ratsherr Thorsten Köster mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Weiterhin ist mit Ablauf des 31. Dezember 2019 Herr Ratsherr Thorsten Köster aus dem Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH abzuberufen und Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der genannten Mandate der o. g. Gesellschaften obliegt der CDU-Fraktion. Die jeweilige Neubesetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der CDU-Fraktion.
