Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. November 2019 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2020 enthalten sind.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.) Wirtschaftsplan 2020

 

Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Stadthallen-GmbH obliegt gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung nach vorbereitender Empfehlung des Aufsichtsrates.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH hat dem Wirtschaftsplan 2020 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 6. November 2019 zugestimmt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2020 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 5.346 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 2.572 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 1.598 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.176 T€ zusammensetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 5.068 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 278 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2018 und 2019 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die Umsatzerlöse fallen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus. Dies ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Buchungen in der Stadthalle vor dem Hintergrund der geplanten Sanierung zurückzuführen. Gegenläufig wirken Steigerungen aufgrund der Buchungslage in der Volkswagen Halle.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge.

 

Im Aufwandsbereich sind bei allen drei Betriebsteilen im Vergleich zum Vorjahr höhere Personalaufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen und turnusmäßigen Stufungen veranschlagt. Die Veranstaltungskosten reduzieren sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen und aufgrund des Wegfalls von Kosten für das Kombiticket, die zukünftig über die Veranstalter und die Ticketpreise vom Kunden getragen werden. Die Abschreibungen sinken im Vergleich zu den Vorjahren. Dies ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Abschreibungen aus dem Projekt 2009 zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle, die über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgt sind, zurückzuführen. Zudem sind Abschreibungen im Rahmen der Vergabe der Namensrechte für das Stadion nur für das erste Halbjahr 2020 veranschlagt, da diese zunächst nur bis zum 30. Juni 2020 vertraglich fixiert sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen insbesondere aufgrund von höheren Instandhaltungsaufwendungen in der Volkswagen Halle und im Eintracht-Stadion.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 1.141 T€ vor.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Es werden Gesamterträge in Höhe von 1.341 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.913 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Eine Entnahme aus der in 2008 für das „Projekt 2009“ gebildeten Kapitalrücklage (insgesamt 7,5 Mio. €) zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle erfolgt nach Ablauf von 10 Jahren im Jahr 2020 nicht mehr. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.572 T€.

 

Die geplanten Umsatzerlöse in der Stadthalle liegen deutlich unter Vorjahresniveau. Zwar wurde die ursprünglich geplante Nutzung bis Ende des ersten Quartals 2020 planerisch auf eine ganzjährige Nutzung ausgeweitet, allerdings lassen sich aufgrund der formal noch nicht vorliegenden Genehmigung zum Weiterbetrieb, nicht die Umsätze der Vorjahre erzielen. Korrespondierend zu den geringeren Umsatzerlösen ergibt sich auch ein Rückgang der Materialaufwendungen. Zudem wirkt sich hier der Wegfall der Kosten für das Kombiticket aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen insbesondere aufgrund von Beratungskosten im Rahmen des Sanierungsprojektes.

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung der Stadthalle. Die Schließzeit ist planerisch ab dem zweiten Quartal 2021 bis Ende 2023 berücksichtigt. Aufgrund der dann fehlenden Mieterträge und einer notwendigen Sonderabschreibung im Jahr 2021 verschlechtern sich die Betriebsteilergebnisse in diesen Jahren weiter.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.915 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.513 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.598 T€.

 

In der Volkswagen Halle wird aufgrund der bereits vorliegenden Buchungen sowie eines neuen Vertrages mit den Basketball Löwen mit einer Erhöhung der Mieterträge gegenüber der Vorjahresplanung gerechnet. Die Erlöse aus Dienstleistungen und der Vermietung technischer Einrichtungen steigen im Verhältnis zu den Mieterträgen an. Korrespondierend zu dem Anstieg der Mieterträge steigen auch die Veranstaltungskosten. Gegenläufig wirkt auch hier der Wegfall der Kosten für das Kombiticket. Die Instandhaltungskosten steigen durch die notwendige Bodenerneuerung und die Dokumentation der Gebäudeleittechnik an. Im Betriebs- und Verwaltungsaufwand sind Aufwendungen für die Beauftragung eines Gutachtens zum technischen Zustand des Gebäudes veranschlagt.

 

Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.010 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.186 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.176 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne. Planerisch ist der Verbleib von Eintracht Braunschweig in der 3. Liga berücksichtigt. Zusätzlich ergeben sich im Jahr 2020 Erlöse aus der Durchführung der Deutschen Leichtathletik Meisterschaft. Die sonstigen Umsatzerlöse und Raumaufwendungen steigen durch die Weiterberechnung für Rasenheizung und Hygieneartikel an Eintracht. In den Instandhaltungskosten sind neben allgemeinen Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen Kosten für die Instandhaltung der Laufbahn und einen Rasentausch veranschlagt.

 

Zu 2.) Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2020 der Stadthallen-GmbH beigefügt.


 

 

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Anlagen

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