Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12112
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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28.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2019 gebilligten Fassung zu beschließen.
2. Im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanungen 2021 und 2022 wird für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2020 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen erteilt:
Buslieferung 2021/2022 inkl. alternativ angetriebene Busse
Sanierung Gleichrichterunterwerke
Gifhorner Straße Überfahrt Schmalbachstraße und Erhöhung Bahnsteig
Gleiserneuerung Lincolnsiedlung bis Weiche Wendeschleife Carl-Miele-Straße
Sanierung Gleisanlagen Donaustraße/Kruckweg/Turmstraße
Sanierung Gleisbögen Sachsendamm/Erfurtplatz.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der BSVG hat den Wirtschaftsplan 2020 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 21. November 2019 beraten und der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung empfohlen. Die mittelfristige Unternehmensvorschau wurde zur Kenntnis genommen.
Der Wirtschaftsplan 2020 der BSVG weist einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 24.884 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. Gegenüber dem Planwert 2020 der bisherigen mittelfristigen Unternehmensvorschau erhöht sich der Jahresfehlbetrag um 238 T€.
Nach der aktuellen Prognose für das Jahr 2019 wird die BSVG den geplanten Fehlbetrag in Höhe von 23.998 T€ um 1.145 T€ überschreiten. Die Überschreitung ist durch die erforderliche Neuordnung der Subunternehmerleistung mit der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) bedingt, die auch wesentlichen Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse der BSVG hat.
Daneben sind der Erfolgsplan 2020 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau signifikant durch die Ausweitung der Betriebsleistung und die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft geprägt. Hier wirken insbesondere erhöhte Personalaufwendungen als Folge des steigenden Personalbedarfs aus Mehrleistungen sowie die damit verbundenen Energiemengen- und Preismehrungen. Die Ausweitung der Betriebsleistung ist Folge geplanter Qualitätssteigerungen im städtischen ÖPNV sowie der Umsetzung des Ohnefalls zum Stadtbahnausbauprojekt. Ab dem Jahr 2020 wurde zudem die aktuelle Prognose aus einem veränderten Einnahme-Aufteilungsverfahren im Verkehrsverbund berücksichtigt. Das Ergebnis ist weiterhin beeinflusst durch die hohe Nachfrage beim kostengünstigen Schülerticket der Stadt Braunschweig sowie durch die geplante veränderte Finanzierung des BS-Mobiltickets.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Gegenüber den Vorjahren ist eine Steigerung der Umsatzerlöse geplant. Im Vergleich zu der Prognose für das Jahr 2019 ergibt sich eine Erhöhung um 1.505 T€. Dies entspricht einer Steigerung um 3,5 %.
Einem Rückgang aus den allgemeinen Erlösen aus der Fahrgastbeförderung (397 T€) steht im Wesentlichen eine Steigerung der sonstigen Umsatzerlöse (1.839 T€) gegenüber. Dies ist u. a. auf die geplante Veränderung der Finanzierung des BS-Mobiltickets zurückzuführen. Nach Abstimmung mit der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB) wird die Stadt Braunschweig ab 1. Juli 2020 eine Unterstützungszahlung zum Ausgleich der hohen Rabattierung gegenüber einer regulären Monatskarte leisten. Gegenläufig hat die BSVG auf die Einnahmen aus dem BS-Mobilticket zukünftig einen sogenannten Fremdnutzerausgleich zu zahlen, da die Gültigkeit des BS-Mobiltickets auf alle im Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen auszuweiten ist. Im Jahr 2020 ergibt sich hieraus insgesamt eine Verbesserung der Umsatzerlöse um rd. 765 T€. Die weiteren Gründe für die Erhöhung der Umsatzerlöse liegen in der Finanzierung des preislich durch den Rat der Stadt Braunschweig neu gestalteten Schülertickets sowie der Ausweitung von Arbeitspaketen für den Verkehrsverbund, die im Aufwand eine Gegenposition entfalten.
Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung liegen mit 2.351 T€ geringfügig unter der Prognose für das Jahr 2019.
Die bisher vertragsbasierte Ausgleichsleistung des Landes nach § 45a Personenbeförderungsgesetz zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) wurde in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes aus beihilferechtlichen Erwägungen heraus neu geregelt. In diesem Zuge erfolgte auch eine Verlagerung der Aufgabe und ihrer Finanzierung von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) auf die Ebene des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RVB). Eine finale Abstimmung zwischen dem RVB und den Verkehrsunternehmen im Hinblick auf eine gerechte, verwerfungsfreie und rechtskonforme Lösung konnte jedoch noch nicht herbeigeführt werden, sodass zunächst die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ in der Planung fortgeschrieben wurden.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche auch die Außenwerbung auf Fahrzeugen beinhaltet, und der Videowerbung werden Erlöse in Höhe von 957 T€ erwartet.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft für den Betriebshof Lindenberg, die Gleissanierungen und im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2020 wird sich auf insgesamt 17.585 T€ belaufen und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (8.997 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (8.588 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Hier sind im Finanzplanungszeitraum neben Erhöhungen der Strom- und Dieselpreise aufgrund der steigenden Marktpreisentwicklungen auch die Aufwandssteigerungen durch die Ausweitung von ÖPNV-Leistungen aus dem Ohnefall und zu den Tagesrandzeiten berücksichtigt. Unter den bezogenen Leistungen werden Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (4.033T€) sowie Anmietverkehre (4.555 T€) veranschlagt. Die Anmietverkehre reduzieren sich gegenüber der Prognose für das Jahr 2019 um 1.475 T€. Dies ist auf die geplante Neuordnung der Subunternehmerleistung zurückzuführen. Im Gegenzug wird sich der Personalaufwand der BSVG erhöhen (s.u.).
Der Personalaufwand weist gegenüber der Prognose für das Jahr 2019 eine Steigerung in Höhe von 2.801 T€ aus und liegt insgesamt bei 36.736 T€. Neben einem erhöhten Personalbedarf, der aus den Mehrverkehren aus dem Ohnefall sowie in Schwach- und Nebenverkehrszeiten führt, sind auch Tarifsteigerungen berücksichtigt. Teilweise werden kostenrelevante Einstellungen z. B. für das Stadtbahnausbauprojekt, das verbundweite Echtzeitprojekt oder den neuen eigenen telefonischen Kundendienst gegenfinanziert und sind in der Ergebniswirkung neutralisiert. Daneben ist aufgrund der geplanten Neuordnung der Subunternehmerleistung ein Übergang von rd. 35 Mitarbeitern der KVM zur BSVG vorgesehen. Die Mitarbeiterzahl wird sich entsprechend auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber der Vorschau 2019 (629 Mitarbeiter) um 39 auf 668 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen.
Im Jahr 2020 werden Abschreibungen in Höhe von 9.731 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 8.248 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 1.483 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Erstinvestitionen des Jahres 2020 entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2023 kontinuierlich auf 11.195 T€, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 4.504 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Bus- und Trambeschaffungen, die geplante Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind noch keine Abschreibungen zu erwarten, da die Inbetriebnahme-Zeitpunkte außerhalb des Planungszeitraumes liegen.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2020 weist unter Einrechnung einer Steigerung des Baupreisindexes von 1 % einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 42.343 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 6.428 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts. Aufgrund der erst in späteren Jahren vorgesehenen Inbetriebnahme ergibt sich hieraus noch keine Ergebniswirkung bei den Abschreibungen.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 15.822 T€ wird sich ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 26.521 T€ ergeben. Als Investitionsschwerpunkte 2020 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
- Sanierung und Erweiterung Betriebshof Lindenberg 7.200 T€
- Omnibusbeschaffungen (Standard- und Gelenkbusse) 4.918 T€
- Stadtbahnbeschaffungen (Tramino II) 2.833 T€
- Gleisbauprojekt Georg-Eckert-Straße 2.165 T€
- Dynamische Fahrgastinformation (DFI) 2.197 T€
- Stromversorgung, Gleichrichterunterwerke 2.080 T€
Handlungsermächtigung für Maßnahmen der Planjahre 2021 und 2022
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.
Dies gilt insbesondere im Bereich von geförderten Gleissanierungen sowie der Busbeschaffungen. Bei den Gleissanierungen ist die Entwicklung zu verzeichnen, dass im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen immer weniger Angebote abgegeben werden. Dies führt in der Folge zu sehr engen Produktionsslots bei steigenden Preisen. Die BSVG läuft zudem Gefahr, dass bei einer nicht rechtzeitigen Bestellung die für die jeweilige Maßnahme benötigten Ressourcen, Leistungen oder Materialien gar nicht angeboten werden. Die zusätzlichen Bearbeitungszeiten des Fördermittelgebers führen teilweise unvermeidbar zusätzlich zu terminlichen Konflikten, die bei einem Vorziehen der Ausschreibung eliminiert werden können. Auch Busse können bei einer frühzeitigen Bestellung wirtschaftlicher und gesicherter beschafft werden. Die Beschaffungszeiten haben sich bei den Herstellern signifikant verlängert.
Um für entsprechende Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung erst in der Finanzplanung 2021 und 2022 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2020 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Demzufolge wird im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanungen 2021 und 2022 für folgende Projekte um die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen bereits im Wirtschaftsjahr 2020 gebeten:
Buslieferung 2021/2022 inkl. alternativ angetriebene Busse
Sanierung Gleichrichterunterwerke
Gifhorner Straße Überfahrt Schmalbachstraße und Erhöhung Bahnsteig
Gleiserneuerung Lincolnsiedlung bis Weiche Wendeschleife Carl-Miele-Straße
Sanierung Gleisanlagen Donaustraße/Kruckweg/Turmstraße
Sanierung Gleisbögen Sachsendamm/Erfurtplatz.
Da diese Vorgriffe auf die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanungen 2021 und 2022 der BSVG bedeuten, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Während im Jahr 2017 noch bei gleichgelagerten Fällen jeweils Einzelbeschlussfassungen zum jeweiligen Investitionsvorhaben herbeigeführt wurden, haben sich in Anbetracht der geschilderten Entwicklung und der Vermeidung von Einzelentscheidungen die im Rahmen der Wirtschaftsplanungen 2018 und 2019 frühzeitig beschlossenen Vorgriffsmöglichkeiten bewährt. Entsprechend soll das Verfahren auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2020 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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