Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11465-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14. August 2019 (DS 19-11465) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans AW 100 Heinrich-der-Löwe-Kaserne wurde ein Schallgutachten erstellt, wobei für die südlichen Baufelder im neuen Baugebiet unter Berücksichtigung von Tempo 30 zwischen Rautheimer Straße und Pablo-Picasso-Straße maximale Straßenverkehrslärm-Beurteilungspegel von 59 dB(A) am Tage und 51 dB(A) in der Nacht ermittelt wurden.

 

Zu 2.:

Anhand der Verkehrsprognose für das Jahr 2030 wurden die am stärksten belasteten Straßenabschnitte innerhalb der geschlossenen Bebauung des Stadtbezirkes ermittelt und die Beurteilungspegel für die am nächsten zur Straße stehenden Wohngebäude überschlägig berechnet.

 

An den Straßenzügen Rautheimer Straße - Möncheweg, Salzdahlumer Straße, Griegstraße - Welfenplatz - Engelsstraße werden für die straßennahen Gebäude Beurteilungspegel festgestellt, die oberhalb des Niveaus der Braunschweiger Straße liegen. Die Richtwerte für die Lärmsanierung an Bestandsstraßen werden jedoch an keiner Straße überschritten, so dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.

 

An den nördlich der Helmstedter Straße gelegenen Gebäuden (z.B. Helmstedter Straße 57 u.a.) werden die Sanierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet in der Nacht um 2 dB(A) überschritten. Verkehrsrechtlich ist die sich aus einer etwaigen Temporeduzierung ergebende Pegelminderung jedoch nicht ausreichend hoch, um nach den Vorgaben der StVO eine Umsetzung zu rechtfertigen.

 

Zu 3.:

Im Zuge der Planungen zum Stadtbahnausbau Lindenberg/Rautheim werden die Lärmbelastungen durch die Stadtbahn mit betrachtet und berücksichtigt. Hierfür ist bereits ein entsprechender Lärmgutachter vertraglich gebunden. Bis zur Vorlage der Planung beim Rat der Stadt im nächsten Jahr wird ein entsprechendes Gutachten erstellt. Die Ergebnisse werden berücksichtigt und fließen in die Planung ein.

 

Mögliche Maßnahmen zum Lärmschutz sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, wobei aktive Lärmschutzmaßnahmen passiven Lärmschutzmaßnahmen vorzuziehen sind.

Aktiver Lärmschutz umfasst Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen an der Schallquelle (z.B. Rasen- statt Schottereindeckung der Gleise). Passiver Lärmschutz umfasst Maßnahmen am Immissionsort (z.B. Lärmschutzfenster).

 

Das derzeitig an der südlichen Seite der Braunschweiger Straße vorhandene Buschwerk mag jahreszeitabhängig eine geringfügige lärmmindernde Wirkung aufweisen. Diese bleibt jedoch gemäß Richtlinien bei der schalltechnischen Berechnung unberücksichtigt.
 

 

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