Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12017
Grunddaten
- Betreff:
-
Völkenrode, Wegeverbindung zwischen Äckernkamp und Rothemühleweg Beschlussvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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20.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG, wonach der Stadtbezirksrat u. a. über die Ausgestaltung von im Bezirk gelegenen und im Wesentlichen nur örtlich bedeutsamen Park- und Grünanlagen entscheidet.
Sachverhalt:
Hintergrund/Planungsanlass
Anlässlich der Planungen für die Entwicklung eines Wohnbauquartiers auf Teilflächen der ehemaligen Hofstelle Peiner Straße 133 ist von der Stadt Braunschweig der Bedarf für die Berücksichtigung einer Wegeverbindung zwischen Äckernkamp und Rothemühleweg formuliert worden. In dem vom Vorhabenträger entwickelten Bebauungskonzept ist daraufhin die Freihaltung eines 3,5 m breiten Korridors für eine Wegeführung am nördlichen Rand der Grundstücksflächen berücksichtigt worden.
Planungsziele
Mit der geplanten Wegeverbindung entsteht zum einen eine direkte Verbindung zwischen dem Quartier am „Äckernkamp“ und der alten Ortslage Völkenrode, zum anderen gelingt der Lückenschluss für ein Rundwegangebot in Völkenrode, das - unabhängig von der Hauptverkehrsstraße - verschiedene öffentliche Infrastrukturen (Kirche, Feuerwehr, Dorfplatz, Kindertagesstätte, Spielplätze) erschließt und als „Dorf-Rundgang“ das Angebot für die örtliche Erholung ergänzt. Völkenrode hat damit ein für den Ort identitätsstiftendes Rundwegangebot, das als Spazierweg wie auch für viele „Alltagswege“ flexibel nutzbar ist (Anlage 1). Das innerörtliche Wegeangebot ist für Völkenrode von besonderer Bedeutung, weil die Zugänglichkeit wohnortnaher Erholungsräume durch die Barrierewirkung der Bahntrasse im Norden und der Institutsgelände im Süden eingeschränkt ist.
Innerhalb des 3,5 m breiten Korridors soll der Weg in der Funktion als Freizeitweg in einer Breite von 2,0 m ausgebaut werden (s. Anlage 2). Im Hinblick auf die Minimierung des Unterhaltungsaufwandes ist für die Wegedecke die Verwendung von Betonpflaster vorgesehen. Der Weg soll beidseitig von Pflanzstreifen, bestehend aus Wildstauden und halbhohen Gehölzen, begleitet werden. Im Sinne siedlungsökologischer Funktionen ist eine naturnahe Begrünung unter Verwendung insbesondere bienen-/insektenfreundlicher Arten beabsichtigt. Die Entwässerung der Wegfläche erfolgt in die begleitenden Vegetationsstreifen. Die Ausbaulänge des Weges beträgt ca. 80 m.
Die Planung wird in der Sitzung erläutert.
Realisierung und Finanzierung
Die Flächen für die Herstellung der geplanten Wegeverbindung stehen zur Verfügung.
Die geschätzten Herstellungskosten für die Wegeverbindung zwischen Äckernkamp und Rothemühleweg belaufen sich auf 22.000 € (brutto). Die Kosten umfassen die Herstellung des Weges mit begleitenden Vegetationsstreifen incl. Nebenarbeiten.
Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 18. Februar 2020 zum Haushaltsplan 2020 ff. sind für die Herstellung des Weges die erforderlichen Budgetmittel auf dem Investitionsprojekt 5S.610030 „Wanderwege/Grünzüge – Bau“ für die Jahresrate 2020 eingeplant.
Die bauliche Realisierung ist für 2020 beabsichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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663,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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349,7 kB
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