Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH wird angewiesen, in einer Gesellschafterversammlung den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH in

 

§ 8 – Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates

 

§ 10Gesellschafterversammlung

 

in der in der Anlage als Neufassung bezeichneten Form zuzustimmen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In den Gremien der Braunschweig Zukunft GmbH wurde eine Übersendung der Einladungen und Sitzungsunterlagen auf elektronischen Weg thematisiert und gewünscht. Um dies gesellschaftsvertragskonform zukünftig auch so gestalten zu können, sind die in der als Anlage beigefügten Synopse dargestellten Änderungen in § 8 Abs. 3 (für den Aufsichtsrat) und § 10 Abs. 2 (für die Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrags vorgesehen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 für die Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

Änderungen des Gesellschaftsvertrages obliegen gem. § 53 Abs. 1 GmbHG der Gesellschafterversammlung. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit für Anweisungsbeschlüsse hierzu für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH vorgesehen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise