Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadtamtfrau Sabine Dieck wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadtamtfrau Sabine Dieck ist gemäß Beschluss des Rates vom 4. März 1997 zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.

 

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 ist Frau Dieck aus Altersgründen in den Ruhestand eingetreten und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Sie ist daher von ihren Aufgaben als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.

 

Die Beschlussfassung über die Abberufung der Stadtamtfrau Sabine Dieck als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braun-schweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
 

 

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