Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12215
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Wirtschaftsplan 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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28.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB
herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der SFB wird in seiner Sitzung am 19. November 2019 den Wirtschaftsplan
2020 in der vorgelegten Fassung beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Der Erfolgsplan 2020 weist einen Fehlbetrag von 154,3 T€ aus, der von der Stadt im Rahmen der Behandlung des Jahresabschlusses 2020 im Jahr 2021 ausgeglichen werden soll. Mittel in entsprechender Höhe werden im Haushalt der Stadt (Haushaltsjahr 2021) eingeplant.
Im Einzelnen:

Der Jahresfehlbetrag steigt nach Abschluss der Umbaumaßnahmen Lilienthalplatz erwartungsgemäß an. Die im Jahr 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen sind zu aktivieren und somit zukünftig ergebniswirksam abzuschreiben.
Ferner ist aufgrund der weiterhin notwendigen direkten Beschäftigung eines kaufmännischen Mitarbeiters bei der SFB ein höherer Personalaufwand zu veranschlagen (Abrechnung der bisherigen Maßnahmen, Durchführung der abschließenden Baumaßnahmen). Korrespondierend stehen dem jedoch Verringerungen beim Beratungsaufwand (sonstiger betrieblicher Aufwand) entgegen.
Zudem ergibt sich beim Zinsaufwand durch die weitere Darlehensaufnahme (s. u.) ein Anstieg.
Perspektivisch wird davon ausgegangen, dass mit dem Bau weiterer Lilienthalhäuser (auf den Grundstücken der SFB) ergebnisverbessernd weitere Pachteinnahmen generiert werden können.
Der Finanzplan 2020 enthält die (nach Eröffnung des umgebauten Lilienthalplatzes) verbleibenden Ausgaben für weitere abschließende Baumaßnahmen am Lilienthalplatz.
Im Zusammenhang mit der im Finanzplan dargestellten Aufnahme eines kommunalverbürgten Darlehens in Höhe von 2.150,0 T€ verweise ich ergänzend auf die zur heutigen Sitzung eingebrachte Vorlage 19-12189 zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Braunschweig für diese Kreditaufnahme. Dieses Darlehen war bereits im Wirtschaftsplan 2019 veranschlagt. Aufgrund einer ausreichenden Liquiditätslage der SFB soll dieses Darlehen nunmehr erst in naher Zukunft aufgenommen werden.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2020 der Gesellschaft beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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