Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2020 in

der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. November 2019 gebilligten Fassung zu

beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG wird in seiner Sitzung am 20. November 2019 den

Wirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Fassung beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Insgesamt weist der Erfolgsplan 2019 unter Einrechnung der Betriebsmittelzuschüsse der

Gesellschafter und der Volkswagen AG i. H. v. 4.080 T€ ein Ergebnis von - 150,0 T€ aus.

Dieser prognostizierte verbleibende Verlust soll im Rahmen der Beschlussfassungen zum

Jahresabschluss 2020 mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet werden (in der

Bilanz der FBWG zum 31. Dezember 2018 wird ein Gewinnvortrag von 2.262.139,68 € ausgewiesen sowie ein Jahresfehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2018 in Höhe von

1.123.847,52 €, so dass nach Verrechnung ein Gewinnvortrag derzeit von 1.138.292,16 €

verbleibt. Der Wirtschaftsplan 2019 veranschlagt einen verbleibenden Verlust von 150,0 T€, der ebenfalls mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet werden soll. Es verbliebe dann ein Gewinnvortrag von ca. 988 T€).

 

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan 2020 wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

In T€

IST 2017

Plan 2018

IST 2018

Plan 2019

Plan 2020

1

Umsatzerlöse

+ 6.181,0

 

+ 6.167,6

 

+ 5.147,2

 

+ 5.242,7

 

+ 5.446,6

 

2

Sonstige Betriebliche Erträge

+ 2.972,1

 

+ 2.320,0

 

+ 2.710,5

 

+ 2.320,0

 

+ 2.320,0

 

3

Erträge aus Betriebs-mittelzuschüssen der Gesellschafter

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

+ 4.350,0

 

+ 4.080,0

 

4

Materialaufwand

- 3.942,2

 

- 3.888,1

 

- 2.090,2

 

- 3.042,7

 

- 2.687,8

 

5

Personalaufwand

- 4.228,4

 

- 4.671,0

 

- 4.533,9

 

- 4.608,0

 

- 5.138,0

 

6

Abschreibungen

- 3.348,0

 

- 3.420,0

 

- 3.349,2

 

- 3.353,0

 

- 3.318,0

 

7

Sonst. betriebliche
Aufwendungen

- 1.162,0

 

- 1.003,2

 

- 1.727,2

 

- 1.053,6

 

- 932,8

 

8

Betriebsergebnis
(Summe 1 bis 7)

- 727,5

 

- 1.694,7

 

- 1.042,8

 

- 144,6

 

- 230,0

 

9

Zins-/Finanzergebnis

- 12,3

 

- 60,3

 

- 57,3

 

- 125,4

 

- 90,0

 

10

Ergebnis (8+9)

- 739,8

 

- 1.755,0

 

- 1.100,1

 

- 270,0

 

- 320,0

 

10a

Davon: Sondereffekte

+/- 0

 

+/- 0

 

+/- 0

 

+/- 0

 

+/- 0

 

10b

Nachrichtlich: Ergebnis ohne Sondereffekte (10./.10a)

- 739,8

 

- 1.755,0

 

- 1.100,1

 

- 270,0

 

- 320,0

 

11

Sonstige Steuern

+ 253,4

 

- 35,0

 

- 23,7

 

- 30,0

 

- 30,0

 

12

Jahresergebnis I (10+11)

- 486,4

 

- 1.790,0

 

- 1.123,8

 

- 300,0

 

- 350,0

 

13

Maßnahmen zur Ergebnis-verbesserung

+/- 0

 

+/- 0

 

+/- 0

 

+ 150,0

 

+ 200,0

 

14

Jahresergebnis II (12+13)

- 486,4

 

- 1.790,0

 

- 1.123,8

 

- 150,0

 

- 150,0

 

15

Nachrichtlich:
Jahresergebnis II ohne Betriebsmittel-zuschüsse  (14 ./. 3)

- 3.286,4

 

 4.590,0

 

 3.923,8

 

- 4.500,0

 

- 4.230,0

 

16

Nachrichtlich:
Jahresergebnis II ohne Betriebsmittel-zuschüsse und ohne Sondereffekte
(14 ./. 3 ./.10a)

- 3.286,4

 

- 4.590,0

 

- 3.923,8

 

- 4.500,0

 

- 4.230,0

 

 

Wie der Vorjahresplan weist der Wirtschaftsplan 2020 zwei Modifikationen auf, die nochmals kurz erläutert werden:
 

1. Der Saldo der veranschlagten Aufwendungen und Erträge beträgt (ohne Einrechnung der

    Betriebsmittelzuschüsse) zunächst 4.430,0 T€. Die Geschäftsführung hat sich

    jedoch zum Ziel gesetzt, durch weitere Maßnahmen bei derzeit noch nicht genau

    spezifizierbaren unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen pauschal eine

    Ergebnisverbesserung von rd. 200,0 T€ zu erzielen (siehe Tabelle Zeile 13).

 

2. In den vergangenen Wirtschaftsjahren (bis Plan 2018) war sowohl im Materialaufwand als      
    auch bei den Umsatzerlösen ein hoher Betrag eingebucht aufgrund der Zahlungsflüsse im

    Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung der formal für die Austro-Control GmbH

    tätigen Fluglotsen. Es handelte sich hierbei immer um korrespondierende Aufwendungen

    und Erträge in identischer Höhe, die keine Ergebniswirkung hatten.


    Aufgrund der neuen sogenannten Betriebsteilführung ändert sich die Buchungssystematik.

    Es kann auf diese identischen Buchungen verzichtet werden, was somit im Vergleich zu

    den Vorjahren zu niedrigeren Umsatzerlösen und Materialaufwendungen führt (zum

    Vergleich: Im Wirtschaftsplan 2018 sind bzgl. dieser Buchung bei den Umsatzerlösen und

    dem Materialaufwand noch jeweils 1.001,0 T€ veranschlagt).

 

Bei den Umsatzerlösen wird hinsichtlich der Umsätze aus dem Flugbetrieb von identischen Ansätzen wie im Wirtschaftsplan 2019 ausgegangen (4.503,0 T€). Ein Anstieg wird bei den Mieteinnahmen und den Erbbauzinsen veranschlagt, so dass die Umsatzerlöse insgesamt um 203,9 T€ auf 5.446,6 T€ steigen.

 

Der Personalaufwand steigt um 530,0 T€ auf 5.138,0 T€ an. Der starke Anstieg der Personalkosten ist u. a. auch begründet mit der Umstellung des Flughafenbrandschutzes auf eine eigene Werksfeuerwehr im Oktober 2017 (welche zunächst zu starken Kosteneinsparungen beim Materialaufwand aufgrund des Wegfalles der Personalgestellung der städtischen Berufsfeuerwehr führte). Dies führte und führt mittelfristig zu erforderlichen Anpassungen beim flughafeneigenen Technischen Dienst/Flughafenbrandschutz, beispielsweise aufgrund von Zulagen, Höherstufungen etc. In Einrechnung der o. g. Kosteneinsparungen ergibt sich dennoch auch bei Gegenrechnung der Personalkostensteigerungen saldiert ein verbleibender positiver Effekt durch die Umstellung des Flughafenbrandschutzes.

 

Ferner wird eine neue Stelle für einen Leiter Operations geschaffen. Aufgrund der weiterhin zunehmenden Anforderungen durch EASA und zur Intensivierung der Entwicklung und Implementierung der in diesem Zusammenhang stehenden operativen Prozesse hat die Geschäftsführung entschieden, eine zusätzliche Stelle Leiter Operations zu schaffen. Der
zukünftige Leiter verantwortet die Bereiche Verkehr und operative Dienste sowie Bodenverkehrsdienste und soll auch die Kommunikation zu den Behörden intensivieren.

Die Stelle soll spätestens ab März 2020 besetzt werden.

 

Der Finanzplan 2020 weist in Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung alle Bauvorhaben und Beschaffungen, die im Finanzplan 2019 bereits veranschlagt waren, aber (voraussichtlich) in 2019 nicht mehr umgesetzt werden können/konnten, erneut aus. Dies gilt insbesondere für die beiden großen Vorhaben Bau Feuerwache nebst Kfz-Halle (3.200,0 T€) und Ausbau Hauptgebäude (2.000,0 T€).

 

Es ist beabsichtigt, diese Investitionen über Darlehen zu finanzieren, die anteilig von den Hauptgesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg über Ausfallbürgschaften abzusichern sind. Ich verweise hierzu auf die zur Sitzung vorgelegte Vorlage (DS 19-12190) und die dort genannten Details und Konditionen.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2020 der Gesellschaft beigefügt.
 

 

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Anlagen

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